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Nur die in der Anlage genannten Speisen und Getränke unterliegen im Rahmen einer sonstigen Leistung (Restaurationsumsätze) dem ermäßigten Steuersatz

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 274 Heft 9 v. 1.5.1999

§ 10 Abs 2 Z 1 lit d UStG 1994

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