wobei es auf eine - behauptete - Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers nicht ankommt. Keine Verletzung von Verfahrensvorschriften bei nur kurzer Beratungsdauer des Berufungssenates
§ 11 Abs 1 UStG 1994
wobei es auf eine - behauptete - Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers nicht ankommt. Keine Verletzung von Verfahrensvorschriften bei nur kurzer Beratungsdauer des Berufungssenates
§ 11 Abs 1 UStG 1994