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Vertragsverletzung durch Bundesrepublik Deutschland: Fehlen geeigneter Sanktionen für den Fall der Nichtoffenlegung des Jahresabschlusses

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 1999, 305 Heft 10 v. 15.5.1999

Art 2, 3, 6 Erste RL 68/151/EWG

Art 47 Vierte RL 78/660/EWG

Der deutsche Gesetzgeber hat zwar die Festsetzung eines Zwangsgeldes für den Fall vorgesehen, dass eine Kapitalges der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nicht nachkommt, das Registergericht darf aber ein solches Zwangsgeld nicht von Amts wegen verhängen. Somit hat er keine geeigneten Sanktionen für das Unterbleiben der Offenlegung vorgesehen. Darin liegt ein Verstoß Deutschlands gegen die Erste und die Vierte RL.

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