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Prüfung der Voraussetzungen für Aussetzung der Einhebung nur anhand des Berufungsvorbringens

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 304 Heft 10 v. 15.5.1999

§ 212a BAO

Aufgabe eines Aussetzungsverfahrens ist es nicht, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen; die AbgBeh haben bei Prüfung der Voraussetzung für eine Aussetzung der Einhebung die Erfolgsaussichten einer Berufung lediglich anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen.

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