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Feststellung, daß eine Unternehmensbewertung zur Feststellung der Teilwertabschreibung nach mehr als zehn Jahren nicht mehr durchführbar sei, stellt eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung dar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 304 Heft 10 v. 15.5.1999

§ 115 BAO

§ 183 BAO

Die Feststellung der bel Beh, dass eine Unternehmensbewertung zur Feststellung der Teilwertabschreibung nach mehr als zehn Jahren nicht mehr durchführbar sei, stellt eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung dar.

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