- EStG § 2, BAO § 289: Die Einkünfte aus einem Einzelunternehmen sind weiterhin dem Veräußerer zuzurechnen, wenn dieser den Betrieb um einen symbolischen Kaufpreis von 1 S an seine Kinder als verdeckte Treuhänder überträgt
- EStG § 16: Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht privat veranlaßt, wenn der Steuerpflichtige mit seiner Gattin bereits vor der Begründung des Wohnsitzes am Beschäftigungsort in eheähnlicher Gemeinschaft lebte
- EStG § 18 Abs 4 Z 1, § 18 Abs 5: Die Vinkulierung einer als Sonderausgabe abgesetzten Versicherung in Form einer Zahlungssperre zugunsten eines Kreditgläubigers führt nicht zur Nachversteuerung;
- EStG § 23, VwGG § 28 Abs 1 Z 4: Der Erwerb von Filmverwertungsrechten und die Beauftragung des Geschäftsführers der veräußernden GmbH mit der Verwertung stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar;
- EStG § 27 Abs 1 Z 4: Die im Falle des Rücktritts einer Wohnbaugenossenschaft vom Kaufvertrag mit dem eingezahlten Kaufpreisanteil zurückzuzahlende „Verzinsung“ ist als Zinsen aus Kapitalforderungen steuerpflichtig
- EStG § 67 Abs 1: Die Sechstelbegünstigung für sonstige Bezüge kann auf die Honorarvereinbarung eines selbständig tätigen Wirtschaftstreuhänders mit seinem Klienten über 14 Monatspauschalen und eine jährliche Prämie nicht angewandt werden
- EStG § 67 Abs 3 und 6, § 78 Abs 1: Beiträge an die Pensionsversicherungsanstalt, die der Arbeitgeber im Rahmen eines Sozialplanes zwecks Höherversicherung der ausscheidenden Arbeitnehmer in Anrechnung auf die Abfertigungszahlungen leistet,
- BewG §§ 10, 61 Abs 4, § 69 Abs 1 Z 7: Eine Apothekengerechtigkeit, die wegen Verpachtung des Apothekenunternehmens nicht zum Betriebsvermögen gehört, ist ohne Begrenzung mit dem Buchwert zum gemeinen Wert anzusetzen;
- BewG § 57 Abs 1, § 68 Abs 5, EStG § 6: Der Begriff des Wirtschaftsgutes im Bewertungsrecht entspricht dem des Bilanzsteuerrechts; Aufwendungen des Nutzungsberechtigten für bauliche Adaptierungen in fremden Gebäuden
- BAO § 184 Abs 3, § 288 Abs 1: Die Verpflichtung zur jährlichen Inventur ist Teil der Buchführungspflicht bzw der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung; ein Bescheid muß den Denkprozeß darlegen,
- BAO § 211 Abs 1 lit d und Abs 2, §§ 217, 236 Abs 1: Die Vorschreibung eines Säumniszuschlages ist nicht unbillig, wenn ein Überweisungsauftrag erst am Nachmittag des letzten Tages der Respirofrist erteilt wird,
- BAO § 236 Abs 1: Keine Unbilligkeit bei Säumnis, die durch fehlerhafte Übermittlung der Lastschriftanzeige vom steuerlichen Vertreter an den Steuerpflichtigen verursacht ist
- BAO § 273 Abs 1: Die Zurückweisung einer Berufung mangels Bescheidcharakters der bekämpften Erledigung spricht verbindlich über das Nichtbestehen eines Bescheides ab
- BAO § 303 Abs 1 lit b und Abs 2: Ein Wiederaufnahmeantrag, in dem die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit maßgeblichen Angaben fehlen, ist ohne Mängelbehebungsauftrag zurückzuweisen
- BAO § 308 Abs 1: Die Büroorganisation einer Kapitalgesellschaft muß entsprechend einer Rechtsanwaltskanzlei Kontrollmaßnahmen zur Fristenwahrung vorsehen
- AbgEO §§ 16, 26 Abs 1 lit a, § 26 Abs 2: Vollstreckungshandlungen, die von vornherein objektiv ungeeignet sind, weil der Erlös die Exekutionskosten voraussichtlich nicht deckt, ziehen keine Kostenersatzpflicht nach sich
- VwGG § 27: Nach Zurückweisung eines Devolutionsantrags gegen die Untätigkeit säumiger Gemeindeorgane durch die Aufsichtsbehörde (Landesregierung) ist die Erhebung einer Säumnisbeschwerde an den VwGH unzulässig
- FinStrG § 135, BAO § 168: Die Berichtigung einer Niederschrift über die mündliche Berufungsverhandlung erfolgt nicht in Bescheidform, über Einwendungen gegen Berichtigungen ist nicht bescheidmäßig abzusprechen
- VStG § 5 Abs 1, StGB § 6 Abs 1: Das Zurücklassen der Autoschlüssel im versperrten Kfz ist objektiv sorgfaltswidrig
- VStG § 5 Abs 2: Ein Irrtum über die Handhabung einer Verwaltungsvorschrift durch die Behörde ist kein schuldausschließender Rechtsirrtum
- VStG § 19 Abs 2, StGB § 34 Z 8, § 34 Z 17: Beurteilung von Milderungsgründen bei wiederholten gleichartigen Übertretungen des Parkometergesetzes in verschiedenen Abgabenzeiträumen
- ZollG § 181, BAO § 299 Abs 2: Die sechsmonatige Frist zur Abänderung zollamtlicher Bestätigungen durch das Zollamt gilt nicht für die Aufhebung von Bescheiden im Aufsichtswege durch die Oberbehörde
- ZustellG §§ 4, 17 Abs 2 und 3, § 22 Abs 1: Die Angabe einer falschen Zustelladresse auf den Sendungen und den Rückscheinen bedeutet keinen die Zustellwirkung der Hinterlegung hindernden Zustellmangel,
- Burgenländisches TourismusG § 28, ABGB § 435: Der Erwerb einer tourismusabgabepflichtige Ferienwohnung in Form eines Superädifikates erfolgt durch Errichtung des Bauwerkes und setzt nicht die Urkundenhinterlegung bei Gericht voraus
- Niederösterreichisches FremdenverkehrsG 1973 § 7 Abs 5 lit f, § 15, Niederösterreichisches FremdenverkehrsG 1950 § 16, OrtstaxenO Ramsau/Hainfeld, F-VG § 8 Abs 5, § 8 Abs 6:
- Oberösterreichisches InteressentenbeiträgeG § 1, KanalgebührenO Reichenau im Mühlkreis § 1: Voraussetzung für das Entstehen des Abgabenanspruches ist das Inkrafttreten der den Abgabenanspruch regelnden Bestimmung
- Salzburger AnliegerleistungsG §§ 2, 3, 16 Abs 2: Vorschreibung eines Anliegerbeitrags zum Ausbau einer schon vorhandenen Straßenbeleuchtung;
- Salzburger FremdenverkehrsG § 36 Abs 2: Bausparkassen haben ein mittelbares Interesse am Fremdenverkehr, weil der für die Spartätigkeit essentielle Wohlstand auch durch florierenden Fremdenverkehr gewährleistet wird
- ParkgebührenG der Stadt Salzburg § 7: Durch Belassen des Fahrzeuges in der Kurzparkzone tritt mit Beginn des folgenden Abgabenzeitraumes eine weitere Abgabenverkürzung ein;
- Steiermärkisches FremdenverkehrsabgabeG § 9a Abs 2: Der Empfang von privaten Besuchen schließt die ausschließliche Nutzung einer Wohnstätte für berufliche Zwecke nicht aus
- Steiermärkische GrundsteuerbefreiungsG-Nov 1984 Art II Z 2: Diese Bestimmung ermöglicht die bescheidmäßige Beendigungserklärung der Steuerbefreiung auch vor Inkrafttreten des Gesetzes;
- Steiermärkisches LustbarkeitsabgabezuschlagsG § 3, LAO §§ 47, 48: Nach Aufhebung des LustbarkeitsabgabezuschlagsG durch den VfGH ist die Gemeinde zur Entscheidung über die Festsetzung sowie Rückzahlung der Kriegsopferzuschläge unzuständig
- StGB §§ 43, 43a Abs 1, StPO § 281 Abs 1 Z 11: Die Versagung bedingter Strafnachsicht stellt nur dann einen Nichtigkeitsgrund dar, wenn das Gericht die Anwendung grundsätzlich verneint hätte
- StGB § 32 Abs 2, § 33 Z 1, FinStrG §§ 22, 23 Abs 2: Bei Zusammentreffen eines Kridavergehens mit zwei Finanzvergehen dürfen die Abgabenhinterziehungen nicht als Erschwerungsgrund gewertet werden (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot)
- StGB § 33 Z 2, § 71, FinStrG § 23 Abs 2: Vorstrafen wegen strafbarer Handlungen gegen fremdes Vermögen (Diebstahl) beruhen auf derselben schädlichen Neidung wie die Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels
- StPO § 258 Abs 2, § 270 Abs 2 Z 5, § 281 Abs 1 Z 5: Ein formeller Begründungsmangel liegt bei der Methode gedrängter Darstellung der Entscheidungsgründe nicht vor,
- StPO § 281: Unzulässige Bekämpfung der richterlichen Beweiswürdigung durch Nichtigkeitsbeschwerde