der zum Schätzungsergebnis geführt hat, damit der VwGH die Schlüssigkeit und Wirklichkeitsnähe des Schätzungsvorganges überprüfen kann
§ 184 Abs 3 BAO
der zum Schätzungsergebnis geführt hat, damit der VwGH die Schlüssigkeit und Wirklichkeitsnähe des Schätzungsvorganges überprüfen kann
§ 184 Abs 3 BAO