BewG §§ 10, 61 Abs 4, § 69 Abs 1 Z 7: Eine Apothekengerechtigkeit, die wegen Verpachtung des Apothekenunternehmens nicht zum Betriebsvermögen gehört, ist ohne Begrenzung mit dem Buchwert zum gemeinen Wert anzusetzen;
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 55 Heft 3 v. 1.2.1997
die Verpachtung stellt eine vermögensmäßige Realisierung der Wertsteigerung dieser Berechtigung dar