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EStG § 67 Abs 3 und 6, § 78 Abs 1: Beiträge an die Pensionsversicherungs­anstalt, die der Arbeitgeber im Rahmen eines Sozialplanes zwecks Höherversicherung der ausscheidenden Arbeitnehmer in Anrechnung auf die Abfertigungszahlungen leistet,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 53 Heft 3 v. 1.2.1997

sind lohnsteuerpflichtige Vorschüsse; insoweit diese Vorschüsse in der Abfertigung Deckung finden, sind sie mit den begünstigten Steuersätzen zu versteuern

§ 67 Abs 3 und 6 EStG 1972

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