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BAO § 211 Abs 1 lit d und Abs 2, §§ 217, 236 Abs 1: Die Vorschreibung eines Säumniszuschlages ist nicht unbillig, wenn ein Überweisungsauftrag erst am Nachmittag des letzten Tages der Respirofrist erteilt wird,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 61 Heft 3 v. 1.2.1997

um einen anderen am selben Tag erteilten Überweisungsauftrag über einen irrtümlich geringeren Abgabenbetrag zu ersetzen

§ 211 Abs 1 lit d und Abs 2 BAO

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