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BAO § 236 Abs 1: Keine Unbilligkeit bei Säumnis, die durch fehlerhafte Übermittlung der Lastschriftanzeige vom steuerlichen Vertreter an den Steuerpflichtigen verursacht ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 62 Heft 3 v. 1.2.1997

§ 236 Abs 1 BAO

Abweisung eines Nachsichtsantrags mangels Unbilligkeit der Abgabeneinhebung iSd § 236 Abs 1 BAO (vgl E 9. 11. 1994, 92/13/0256).

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