Aufsätze
- Hofstädter, Kirschner, Börseplatzentscheidungen österreichischer Unternehmen Eine Aktualisierung zu Eva Wagner: Börseplatzentscheidungen österreichischer Unternehmen - Theoretische Aspekte und empirische Evidenz, ÖBA 2004, S. 25-33
- Lassen, Das Recht der gedeckten Schuldverschreibungen Österreichs Pfandbriefe und Fundierte Schuldverschreibungen
- Sokolovsky, Industrialisierung der Kreditwirtschaft
- Reichling, Wappler, Bilanzielle Ausfallwahrscheinlichkeitsschätzung und Bonitätsaufschläge: Ein europäischer Branchenvergleich
- Kundisch, "Familienrechnungslegung" Anleihen aus der Konzernrechnungslegung als Konsolidierungsmethodik in der privaten Finanzplanung für Familienverbünde?
- Spitzer, Sicherungszession und Drittschuldnerverständigung bei Wissenszurechnung Bemerkungen zur Publizität anläßlich 4 Ob 100/04s
Rechtsprechung
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- Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
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- »OGH-Entscheidungen
- Koziol, Oppitz, Tritt die Bank als Zahlstelle ohne Vorbehalt für den Anleihe-Emittenten in Vorleistung, so trägt sie das Risiko des Unterganges des Emittenten. (mit Anmerkung von M. Oppitz)
- Steht dem aus einer Bankgarantie Begünstigten kein Anspruch auf die gesicherte Leistung zu, so kann grundsätzlich nur der Garantieauftraggeber Bereicherungsansprüche gegen ihn geltend machen.
- Bei rechtsmißbräuchlicher Inanspruchnahme der Garantie stehen der Garantin Bereicherungsansprüche zu; bei Abtretung der Rechte aus der Garantie gegen den Zessionar.
- Die Vereinbarung, daß der Bürge auch für Kreditprolongationen haftet, ist weder ungewöhnlich noch gröblich benachteiligend. Veränderung des Zinssatzes, Reduktion der Kreditsumme und Umwandlung in Fremdwährungskredit sind bloße Änderungen iS des § 1379 ABGB.
- "Echte Mitschuldner" sind keine Interzedenten iSd §§ 25c, 25d KSchG.
- Im Konkurs ist die Vinkulierung gleich einem Zurückbehaltungsrecht zu behandeln.
Buchbesprechungen
- Lucius, Lucius, O.: Die Schwarzenberg-Bank