Rechtsprechung
- Der Nacherbe ist nicht Erbe des Vormanns, sondern der wahre Erbe des Erblassers
- Auch in Verlassenschaftssachen richtet sich die inländische Gerichtsbarkeit im Sinn der internationalen Zuständigkeit primär nach entsprechenden Staatsverträgen
- Die Erteilung eines Verbesserungsauftrages hinsichtlich eines bereits verspätet eingebrachten Rechtsmittels ändert an der Verspätung nichts, auch nicht im Verfahren Außerstreitsachen
- Anerkenntnis der Forderung des Legatars durch den Erben als Schenkung?