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Grenzen der Einflussnahme von Begünstigten in der Privatstiftung

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Susanne KalssJEV 2008, 48 Heft 2 v. 1.4.2008

Die Begünstigten werden vom PSG nur mit wenigen Rechten ausgestattet; das Gesetz stellt es dem Stifter aber frei, ihnen durch entsprechende Gestaltung der Stiftungssatzung weitreichende Mitwirkungs- und Kontrollrechte einzuräumen. Damit kann die Governance der Privatstiftung dauerhaft gesichert werden, wenn der Stifter auf eine sorgfältige Gestaltung dieser Rechte Bedacht nimmt.

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