Nunmehr steht es also fest: Ab dem 1.8.2008 sind unentgeltliche Vermögensübertragungen - ganz gleich ob sie unter Lebenden oder von Todes wegen durchgeführt werden - nicht mehr einer eigenständigen Versteuerung unterworfen. Vermögen kann somit zum optimalen Zeitpunkt steuerfrei weitergegeben werden. Bei aller Freude über diese neu gewonnene Freiheit dürfen die nach wie vor bestehenden Fallstricke bei der Regelung einer optimalen Vermögensweitergabe nicht übersehen werden. Und das geplante Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG2008)1 schafft neue: so werden in Hinkunft Schenkungen anzeigepflichtig. Stiftungen werden als reine Vehikel der Vermögensweitergabe weniger interessant.