Rechtsprechung
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- Ordentliche Gerichte
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- »Zivilsachen
- Abweichender Erblasserwille geht Auslegungsregel des § 562 ABGB vor
- Nichtigkeit eines Verzichts auf Teilnahme an Zwangsversteigerung
- Subsidiarität der Verwendungsklage – Verhältnis Subunternehmer/Generalunternehmer/Bauherr
- Höhe des Verwendungsanspruchs bei wissentlichem Eingriff in fremdes Rechtsgut
- Schadensminderungspflicht bezüglich Beschäftigung bei Körperverletzung
- Fehlende Kausalität des rechtswidrigen Verhaltens
- Keine Aufrechnungsbefugnis, aber auch kein Zurückbehaltungsrecht des Bürgen bezüglich Gegenforderungen des Hauptschuldners
- Abgrenzung positiver Schaden/entgangener Gewinn – Schadensminderungspflicht des Enteigneten – ex-nunc-Wirkung einer Bescheidaufhebung nach § 68 Abs 2 AVG
- Qualifizierte Mahnung für Terminsverlust erforderlich
- Wiederaufnahme des Verfahrens wegen präjudizieller Entscheidung
- Rechtsstellung nicht bevorrechteter Gläubigerschutzverbände
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- »Arbeits- und Sozialgerichte
- Erwerbsunfähigkeit einer Landwirtin – Keine Beachtung der Pflicht des Ehegatten zur Mitwirkung im Erwerb
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- Verwaltungsgerichtshof
- Auflage – Bedingung