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Nichtigkeit eines Verzichts auf Teilnahme an Zwangsversteigerung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 386 Heft 6 v. 1.6.1992

ABGB § 879, HfD 6.6.1838, JGS 277

Zielsetzung des HfD 6.6.1838, JGS 277, ist es, Verträgen, die darauf abzielen, den Erfolg einer öffentlichen Versteigerung zu vereiteln, die Rechtswirksamkeit zu nehmen. Die gegen das HfD verstoßenden Vereinbarungen sind ungültig bzw nichtig.

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