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Abgrenzung positiver Schaden/entgangener Gewinn – Schadensminderungspflicht des Enteigneten – ex-nunc-Wirkung einer Bescheidaufhebung nach § 68 Abs 2 AVG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 392 Heft 6 v. 1.6.1992

Krnt NaturschutzG § 49, EisbEG, AVG § 68 Abs 2

Die Aufhebung eines Bescheides nach § 68 Abs 2 AVG wirkt nicht zurück, sondern ex nunc. Die bis dahin bestehende Rechtslage bleibt unberührt.

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