vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Aufrechnungsbefugnis, aber auch kein Zurückbehaltungsrecht des Bürgen bezüglich Gegenforderungen des Hauptschuldners

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 391 Heft 6 v. 1.6.1992

ABGB § 1441

Dem Bürgen steht nicht die Befugnis zu, mit einer nicht ihm, sondern dem Hauptschuldner zustehenden Gegenforderung aufzurechnen; es kommt ihm auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!