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Potentielle Gefährdung und Fahrlässigkeit im Umweltstrafrecht

RechtsprechungOrdentliche GerichteManfred BurgstallerJBl 1992, 398 Heft 6 v. 1.6.1992

StGB § 6, StGB § 180, StGB § 181

Für die potentielle Gefährdung von Leib oder Leben, wie sie in § 180 Abs 2 StGB aF und – unter der Bedingung einer potentiellen Betroffenheit einer größeren Zahl von Menschen – auch in § 180 Abs 1 Z 1 StGB nF verlangt wird, genügt eine Handlung oder Unterlassung, die bei abstrakter Betrachtung die – ernstliche und nicht völlig lebensfremde – Möglichkeit eines schädlichen Erfolges eröffnet.

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