Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 4 Abs. 12 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass, Einlagen, Innenfinanzierung, Evidenzkonto, Evidenzkonten, Einlagenrückzahlung, Einlagenevidenzkonto |
Verweise: | EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 |
4.3.2. Darstellung der Evidenzkonten
Für die Führung des Evidenzkontos ist eine Darstellung zu empfehlen, die einerseits die Veränderungen auf den Subkonten und andererseits den jährlichen Gesamt-Anfangsstand, den Zu- und Abgang und den Gesamt-Endstand aufzeigt und zudem eine Zuordnung zu Einlagen und Innenfinanzierung sowie eine Unterteilung in disponibel und indisponibel ermöglicht.
Beispiel:
Angabe:
Die gemäß § 221 UGB große A-GmbH weist in ihren Jahresabschlüssen zum 31.12.X1 und zum 31.12.X2 folgende Eigenkapitalstruktur aus:
31.12.X1 | 31.12.X2 | |
Eingefordertes Nennkapital | 100.000 | 110.000 |
gebundene Kapitalrücklagen | 0 | 4.000 |
nicht gebundene Kapitalrücklagen | 5.000 | 0 |
gesetzliche Gewinnrücklagen | 3.000 | 4.000 |
freie Gewinnrücklagen | 13.000 | 13.000 |
Bilanzgewinn | 10.000 | 9.000 |
Dabei weist die A-GmbH folgende Evidenzkontenstände zum 31.12.X1 auf:
Evidenzsubkonten | Beginn Wj X2 |
indisponible Einlagen | 100.000 1 |
disponible Einlagen | 5.000 2 |
indisponible Innenfinanzierung | 3.000 3 |
disponible Innenfinanzierung | 23.000 4, 5 |
Alternativ kann auch eine Darstellung gewählt werden, die der bisherigen an die unternehmensrechtlichen Eigenkapitaldarstellung angelehnten Subkontentechnik - erweitert um die Innenfinanzierung - entspricht, wobei die indisponiblen Teile grau hinterlegt sind:
Evidenzsubkonten | Innenfinanzierung | Einlagen |
Nennkapital-Subkonto | - | 100.000 1 |
Gebundene Kapitalrücklagen-Subkonto | - | 0 |
Ungebundene Kapitalrücklagen-Subkonto | 0 | 5.000 2 |
Gesetzliche Gewinnrücklagen-Subkonto | 3.000 3 | 0 |
Ungebundene Gewinnrücklagen-Subkonto | 13.000 5 | 0 |
Bilanzgewinn-Subkonto | 10.000 4 | 0 |
Summe | 26.000 | 105.000 |
davon disponibel | 23.000 | 5.000 |
davon indisponibel | 3.000 | 100.000 |
1 Das Stammkapital der GmbH beträgt 100.000 Euro und wurde zur Gänze einbezahlt.
2 Die disponiblen Einlagen stammen zur Gänze aus einem im Vorjahr X0 gegebenen Zuschuss.
3 Die gesetzliche Gewinnrücklage ist am indisponible Innenfinanzierung-Subkonto zu erfassen.
4 Die im Bilanzgewinn enthaltene Innenfinanzierung ist am disponible Innenfinanzierung-Subkonto auszuweisen.
5 Die freien Gewinnrücklagen stellen disponible Innenfinanzierung dar.
Folgende Geschäftsfälle haben sich im Jahr X2 ereignet:
1. Es wird eine Ausschüttung des gesamten Jahresbilanzgewinnes von X1 iHv 10.000 beschlossen. Es besteht - hinsichtlich 5.000 - ein Wahlrecht, die Ausschüttung als Gewinnausschüttung oder als Einlagenrückzahlung zu behandeln, weil der Ausschüttungsbetrag in Höhe von 5.000 sowohl in der disponiblen Innenfinanzierung als auch in den disponiblen Einlagen Deckung findet; die verbleibenden 5.000 wären jedenfalls als Gewinnausschüttung zu behandeln. Es sollen die vorhandenen disponiblen Einlagen möglichst nicht für die Ausschüttung verwendet werden. Aufgrund der ausreichend hohen disponiblen Innenfinanzierung kann die gesamte Ausschüttung steuerlich als Gewinnausschüttung behandelt werden.
2. Ein neuer Gesellschafter ist im Jahr X2 im Wege einer Kapitalerhöhung iHv 10.000 unter Ausschluss der übrigen Gesellschafter eingetreten und hat neben seiner Einlage auch ein Agio iHv 4.000 gezahlt, sodass das indisponible Einlagen-Subkonto um 14.000 zu erhöhen ist.
3. Zum Bilanzstichtag 31.12.X2 erfolgt eine Auflösung der ungebundenen Kapitalrücklage von 5.000, wobei dieser Vorgang keine Auswirkungen auf die Qualifikation dieses Betrages als disponible Einlage nach sich zieht.
4. Im Jahr X2 erwirtschaftet die Gesellschaft einen Jahresüberschuss iHv 5.000:
Lösung:
Das Evidenzkonto weist daher folgende Entwicklungen aus:
Evidenzsubkonten | Beginn Wj X2 | Zugang | Abgang | Umbuch-ung | Ende Wj X2 |
indisponible Einlagen | 100.000 | + 14.000 (2) | 114.000 | ||
disponible Einlagen | 5.000 | + 2.000 (4b) | 7.000 | ||
indisponible Innenfinanzierung | 3.000 | + 1.000 (4c) | 4.000 | ||
disponible Innenfinanzierung | 23.000 | + 1.000 (4d) | - 10.000 (1) | 14.000 |
Alternativ kann auch folgende Darstellung verwendet werden:
Evidenzsubkonten | Innenfinanzierung | Einlagen | ||||
Beginn Wj X2 | Änderung | Ende | Beginn | Änderung | Ende | |
Nennkapital-Subkonto | - | 100.000 | + 10.000 (2) | 110.000 | ||
Gebundene Kapitalrücklagen-Subkonto | - | 0 | + 4.000 (2) | 4.000 | ||
Ungebundene Kapitalrücklagen-Subkonto | 0 | - | 0 | 5.000 | - 5.000 (3) | 0 |
Gesetzliche Gewinnrücklagen-Subkonto | 3.000 | +1.000 (4c) | 4.000 | 0 | - | 0 |
Ungebundene Gewinnrücklagen-Subkonto | 13.000 | - | 13.000 | 0 | 0 | 0 |
Bilanzgewinn-Subkonto | 10.000 | - 10.000 (1) +1.000 (4d) | 1.000 | 0 | + 5.000 (3) +2.000 (4b) | 7.000 |
Summe | 26.000 | - 8.000 | 18.000 | 105.000 | + 16.000 | 121.000 |
davon disponibel | 23.000 | 14.000 | 5.000 | 7.000 | ||
davon indisponibel | 3.000 | 4.000 | 100.000 | 114.000 |
Das Evidenzkonto weist somit zum 31.12.X2 folgenden Stand auf:
Evidenzsubkonten | Innenfinanzierung | Einlagen |
Nennkapital-Subkonto | 110.000 | |
Gebundene Kapitalrücklagen-Subkonto | 4.000 | |
Ungebundene Kapitalrücklagen-Subkonto | 0 | 0 |
Gesetzliche Gewinnrücklagen-Subkonto | 4.000 | 0 |
Ungebundene Gewinnrücklagen-Subkonto | 13.000 | 0 |
Bilanzgewinn-Subkonto | 1.000 | 7.000 |
Summe | 18.000 | 121.000 |
davon disponibel | 14.000 | 7.000 |
davon indisponibel | 4.000 | 114.000 |
Variante:
Die offene Ausschüttung des Jahresbilanzgewinnes von X1 iHv 10.000 soll - soweit möglich - als Einlagenrückzahlung behandelt werden. Da disponible Einlagen iHv 5.000 vorhanden sind, kann die offene Ausschüttung insoweit eine Einlagenrückzahlung darstellen und zwar auch dann, wenn die ungebundene Kapitalrücklage unternehmensrechtlich nicht aufgelöst wird. Die verbleibenden 5.000 stellen jedenfalls eine Gewinnausschüttung dar.
Durch diesen Geschäftsfall ändert sich das Evidenzkonto zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wie folgt:
Evidenzsubkonten | Beginn Wj X2 | Zugang | Abgang | Umbuchung | aktueller Stand |
indisponible Einlagen | 100.000 | 100.000 | |||
disponible Einlagen | 5000 | - 5.000 | 0 | ||
indisponible Innenfinanzierung | 3.000 | 3.000 | |||
disponible Innenfinanzierung | 23.000 | - 5.000 | 18.000 |
Alternativ kann auch folgende Darstellung verwendet werden:
Evidenzsubkonten | Innenfinanzierung | Einlagen | ||||
Beginn Wj X2 | Änderung | aktueller Stand | Beginn Wj X2 | Änderung | aktueller Stand | |
Nennkapital-Subkonto | - | 100.000 | 100.000 | |||
Gebundene Kapitalrücklagen-Subkonto | - | 0 | 0 | |||
Ungebundene Kapitalrücklagen-Subkonto | 0 | - | 0 | 5.000 | - 5.000 | 0 |
Gesetzliche Gewinnrücklagen-Subkonto | 3.000 | 3.000 | 0 | - | 0 | |
Ungebundene Gewinnrücklagen-Subkonto | 13.000 | - | 13.000 | 0 | 0 | 0 |
Bilanzgewinn-Subkonto | 10.000 | - 5.000 | 5.000 | 0 | 0 | 0 |
Summe | 26.000 | 21.000 | 105.000 | 100.000 | ||
davon disponibel | 23.000 | 18.000 | 5.000 | 0 | ||
davon indisponibel | 3.000 | 3.000 | 100.000 | 100.000 |
Die Vorlage des Evidenzkontos kann in einer dieser Darstellungen als Beilage zur Körperschaftsteuererklärung erfolgen.
4.4. Abgabenbehördliche Prüfung
Im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung kann es zum Aufdecken von Fehlern dahingehend kommen,
- dass die Innenfinanzierung nicht korrekt erstmalig ermittelt oder fortentwickelt worden ist,
- dass ein nicht erklärter Einlagentatbestand festgestellt oder die Eigenschaft eines erklärten Einlagentatbestandes verneint wird, bzw.
- dass erklärte Ausschüttungen oder Einlagenrückzahlungen zu Unrecht als solche behandelt wurden.
In diesen Fällen ist neben den ertragsteuerlichen Korrekturen (Erlassung eines Haftungsbescheides hinsichtlich einer nicht erhobenen Kapitalertragsteuer, Erfassung eines steuerpflichtigen Veräußerungstatbestandes beim Anteilsinhaber) auch der Evidenzkontenstand zu berichtigen und das zutreffende Evidenz-Subkonto zu erhöhen oder zu vermindern. Hat die Behörde infolge fehlender Ermittlung durch den Abgabepflichtigen die Innenfinanzierung erstmalig zu ermitteln, stehen der Behörde - wie auch dem Abgabepflichtigen - die Möglichkeit der exakten sowie der pauschalen Ermittlung (siehe dazu Abschnitt 6.3.) offen.
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 4 Abs. 12 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass, Einlagen, Innenfinanzierung, Evidenzkonto, Evidenzkonten, Einlagenrückzahlung, Einlagenevidenzkonto |
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