EAS 2633
Die steuerliche Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist darnach zu entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (zB EAS 1756).
Eine kanadische "limited partnership" wird in diesem Zusammenhang als eine den österreichischen Mitunternehmerschaften vergleichbare Personengesellschaft anzusehen sein (EAS 2248).
Da im DBA-Kanada eine internationale Doppelbesteuerung durch das Anrechnungsverfahren beseitigt wird, unterliegen die - nach österreichischem Recht zu ermittelnden - Gewinnanteile an der kanadischen Personengesellschaft der österreichischen Besteuerung; dazu gehören auch Veräußerungsgewinne (capital gains). Eine steuerliche Erfassung erst im Zeitpunkt der Ausschüttung solcher Gewinne an den österreichischen Personengesellschafter wäre daher nicht rechtsrichtig.
5. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988 |
Schlagworte: | limited partnership, Personengesellschaften |
Verweise: |