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Beteiligung an einer kanadischen "limited partnership"

BMFA 13/7-IV/4/033.3.20032003

EAS 2248

Die steuerliche Behandlung ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist darnach zu entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (zB EAS 1756).

Eine kanadische "limited partnership" wird in diesem Zusammenhang als eine den österreichischen Mitunternehmerschaften vergleichbare Personengesellschaft anzusehen sein. Österreichisches Steuerrecht ist hierbei nicht nur für die Frage maßgebend, ob die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft den inländischen Gesellschaftern anteilig zuzurechnen sind, sondern ist auch bei der Beurteilung heranzuziehen, welcher Art die bezogenen Einkünfte sind und in welcher Höhe sie zuzurechnen sind.

Betreibt die kanadische Gesellschaft nicht nur Liegenschaftsvermietung und Kapitalveranlagung, sondern ist sie auch gewerblich tätig, dann ordnet diese gewerbliche Tätigkeit die Einkünfte der Personengesellschaft insgesamt den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu. Denn nur eine Personengesellschaft, die ausschließlich eigenes Kapitalvermögen oder eigenes unbewegliches Vermögen nutzt, erzielt für ihre Gesellschafter außerbetriebliche Einkünfte (EStR 2000 Rz 6015).

Damit fällt aber folglich auch der gesamte Gewinnanteil der österreichischen Gesellschafter der kanadischen Personengesellschaft unter die Zuteilungsregel des Artikels 7 des DBA-Kanada. Da in dem Abkommen das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung angewendet wird, sind beide Staaten steuerberechtigt, wobei die in Kanada erhobene kanadische Steuer auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist.

03. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 7 DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981

Schlagworte:

limited partnership, Typenvergleich, vergleichbare Gesellschaftsformen, Mitunternehmerschaft, gewerbliche Tätigkeit, Einkünftezurechnung, Zuteilungsregel, Gewinnanteile, Anrechnungsverfahren

Verweise:

EAS 1756

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