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Schweizerisches Orchestergastspiel

BMFBMF-010221/0457-IV/4/20057.7.20052005

EAS 2625

Anlässlich von Konsultationen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich im August 2000 in Dresden wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die im deutsch-schweizerischen und im österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1 im Wesentlichen die Rechtswirkungen des Artikels 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens entfaltet (EAS 1726). Daraus folgt, dass dann, wenn seitens eines österreichischen Veranstalters ein schweizerisches Orchester zu einem Gastspiel verpflichtet wird, das hierfür gezahlte Bruttoentgelt dem Steuerabzug von 20% unterliegt.

Beruft sich das Orchester darauf, dass die Aktivitäten seiner Künstler überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Schweiz gefördert werden und dass daher gemäß Art. 17 Abs. 2 DBA-Schweiz Steuerfreistellung in Österreich zu erfolgen habe, dann könnte der Steuerabzug in Österreich risikofrei nur dann unterlassen werden, wenn eine diesbezügliche Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern beigebracht wird; denn nur wenn eine von dieser zuständigen Behörde (Artikel 3 Abs. 1 lit. d DBA-Schweiz) ausgestellte Bescheinigung vorliegt, ist der zum Steuerabzug verpflichtete österreichische Veranstalter davon befreit, eigenständig das Vorliegen der Voraussetzung einer Steuerfreistellung prüfen und dokumentieren zu müssen (EAS 2551).

Die Steuerentlastungsvorschrift des Artikels 17 Abs. 2 DBA-Schweiz gilt nicht nur für das öffentlich geförderte schweizerische Orchester, sondern auch für die Orchesterkünstler. Es sind daher auch die Gagen der Künstler in Österreich von der Besteuerung freizustellen; sie unterliegen aber nach den Vorschriften des schweizerischen innerstaatlichen Steuerrechts der Besteuerung in der Schweiz.

7. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 17 Abs. 1 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Art. 17 Abs. 2 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Art. 3 Abs. 1 lit. d DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Orchestergastspiel, öffentliche Subventionierung

Verweise:

Art. 17 Abs. 2 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
EAS 1726
EAS 2551

Stichworte