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Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 bei Gastspielen russischer Theater

BMFE 12/11-IV/4/0323.7.20032003

EAS 2319

Nach der geltenden Rechtslage unterliegen Vergütungen an russische Theater für die Durchführung von Inlandsgastspielen ab 1. Jänner 2003 der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG 1988 (EAS 2302). Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die Bruttoeinnahmen des Theaters; eine Kürzung um Kosten des Theaters ist nicht möglich. Daher können auch die vom Theater an die Schauspieler zu leistenden Gagen die Basis für den Steuerabzug nicht mindern; und zwar auch dann nicht, wenn die Schauspieler wegen Unterschreitens der Veranlagungsgrenze für beschränkt Steuerpflichtige (3.630 Euro gemäß § 42 Abs. 2 EStG 1988) steuerlich nicht zu erfassen sind.

Stellt hingegen das Theater einen Antrag auf Durchführung einer Körperschaftsteuerveranlagung, dann sind hierbei die Gagen der Schauspieler als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn ein Besteuerungsnachweis erbracht wird. Dieser Besteuerungsnachweis ist gemäß § 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 aber nur für jene Gagen erforderlich, die an Schauspieler geleistet werden, "die hiemit der beschränkten Steuerpflicht unterliegen" (siehe auch EStR 2000 Rz 8042). Bei jenen Schauspielern, bei denen mangels Überschreitens der Veranlagungsgrenze von 3.630 Euro keine Steuerleistung als beschränkt Steuerpflichtige anfallen kann, ist die Dokumentation dieses Umstandes ausreichend.

Wird ein Bruttosteuerabzug von der an das Theater geleisteten Gastspielvergütung vorgenommen, dann ist - wenn keine Antragsveranlagung stattfindet - damit die Steuerpflicht der beschränkt steuerpflichtigen Schauspieler, die wegen Überschreitung der Veranlagungsgrenze steuerlich erfassbar wären, abgegolten (Philipp-Loukota-Jirousek, Internationales Steuerrecht Rz 00-226).

23. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 17 DBA RUS (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Russische Föderation (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 10/2003
§ 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Theatergastspiele, Steuerabzug, Dokumentation, Besteuerungsnachweis, Veranlagungsgrenze

Verweise:

§ 42 Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
EAS 2302

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