OGH 5Ob29/71 (RS0017735)

OGH5Ob29/7110.3.1971

Rechtssatz

Unter die Entschädigungsklagen nach § 1489 ABGB fallen auch Klagen auf Ersatz der aus der Nichterfüllung des Vertrages entstehenden Schäden, darunter die Klage auf Entrichtung des Reugeldes.

Normen

ABGB §909
ABGB §1489 I

5 Ob 29/71OGH10.03.1971
5 Ob 200/73OGH09.01.1974

Vgl; Beisatz: Hier: Klage auf Bezahlung einer Vertragsstrafe. (T1)

4 Ob 543/75OGH09.09.1975

Beisatz: Hier: Unechte Konventionalstrafe (T2) <br/>Veröff: SZ 48/88

1 Ob 674/86OGH16.12.1986

nur: Unter die Entschädigungsklagen nach § 1489 ABGB fallen auch Klagen auf Ersatz der aus der Nichterfüllung des Vertrages entstehenden Schäden. (T3)

5 Ob 18/01kOGH27.09.2001

Auch; nur T3; Beisatz: Entschädigungsansprüche, die gemäß § 1489 ABGB in drei Jahren verjähren, sind nicht nur Schadenersatzansprüche wegen deliktischer Schädigung, sondern auch Ansprüche auf Ersatz, die aus der Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen abgeleitet werden. Auch alle Ersatzforderungen wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung eines Vertrags, mag der Erfüllungsanspruch selbst auch der 30jährigen Verjährung unterliegen, sind unter § 1489 ABGB zu subsumieren. (T4)

10 Ob 72/07xOGH11.09.2007

Auch; Beis wie T4 nur: Entschädigungsansprüche, die gemäß § 1489 ABGB in drei Jahren verjähren, sind nicht nur Schadenersatzansprüche wegen deliktischer Schädigung, sondern auch Ansprüche auf Ersatz, die aus der Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen abgeleitet werden. (T5)

1 Ob 243/07bOGH10.06.2008

Auch; nur T3; Beisatz: Der auf das Erfüllungsinteresse gerichtete Schadenersatzanspruch verjährt grundsätzlich in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. (T6)

5 Ob 286/08gOGH10.02.2009

Auch; Beis wie T5

5 Ob 64/09mOGH01.09.2009

Auch

3 Ob 227/12xOGH16.04.2013

Auch; Beis wie T5

5 Ob 230/14fOGH27.01.2015

Vgl auch; Beis wie T4; Beis wie T5

6 Ob 9/16sOGH23.02.2016

Vgl; Beis ähnlich wie T4

7 Ob 206/17wOGH21.03.2018

Auch

5 Ob 16/19tOGH13.06.2019

Auch; Beis wie T4; Beis wie T5

4 Ob 27/22gOGH29.03.2022

nur T3; Beis wie T4; Beis wie T5

Dokumentnummer

JJR_19710310_OGH0002_0050OB00029_7100000_001

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