Rechtssatz
Richtet sich der Antrag des Kindes auf Unterhaltsfestsetzung gegen den als Vertreter berufenen Elternteil, so liegt ein Fall des § 271 ABGB vor und es muss daher für das Kind ein besonderer Kurator bestellt werden.
10 Ob 517/95 | OGH | 17.10.1995 |
Vgl auch; Beisatz: Das gleiche gilt, wenn beide Elternteile gegeneinander namens ihres Kindes einschreiten und begehren, jeweils den anderen Teil zum Unterhalt zu verpflichten. (T1) |
10 Ob 26/12i | OGH | 24.07.2012 |
Auch; Beis wie T2; Veröff: SZ 2012/72 |
8 Ob 99/12k | OGH | 24.10.2012 |
Beisatz: Für die Beurteilung kommt es nur auf die konkreten Anträge an, die im Unterhaltsverfahren gestellt wurden. (T3); Veröff: SZ 2012/111 |
Dokumentnummer
JJR_19950712_OGH0002_0030OB00524_9500000_002
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