OGH 2Ob501/84 (RS0070701)

OGH2Ob501/8426.6.1984

Rechtssatz

Bei der Zukunftsprognose, ob der Mieter den Mietgegenstand offenbar auch in naher Zeit nicht für sich oder ein eintrittsberechtigte Person dringend benötigt, ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Weitergabe des Mietgegenstandes abzustellen, doch kann die Prognose im Kündigungsprozess retrospektiv auch auf Grund von Umständen, die für das Gericht erst nach der Empfangnahme der Aufkündigung abschließend beurteilbar geworden sind, gestellt werden. Sie kann aber nicht von Ereignissen abhängen, die erst nach der Weitergabe des Mietgegenstandes oder gar erst nach Zustellung der Aufkündigung eingetreten sind.

Normen

MRG §30 Abs2 Z4 D

2 Ob 501/84OGH26.06.1984
1 Ob 603/85OGH09.10.1985
8 Ob 1503/88OGH11.02.1988

Vgl; Beisatz: Hier: Die nach dem Stand des Verfahrens am Schluss der mündlichen Streitverhandlung zu beurteilende Zukunftsprognose bezieht sich nur auf das zweite Tatbestandsmerkmal (= offenbarer Mangel eines dringenden Bedarfes an der aufgekündigten Wohnung in naher Zeit). (T1)

4 Ob 551/90OGH23.10.1990

Veröff: WoBl 1991,141

7 Ob 654/92OGH17.02.1993
8 Ob 591/92OGH14.01.1993

nur: Bei der Zukunftsprognose, ob der Mieter den Mietgegenstand offenbar auch in naher Zeit nicht für sich oder ein eintrittsberechtigte Person dringend benötigt, ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Weitergabe des Mietgegenstandes abzustellen. (T2)

8 Ob 1647/93OGH14.10.1993

Auch; nur T1

7 Ob 2067/96pOGH27.03.1996

nur: Bei der Zukunftsprognose, ob der Mieter den Mietgegenstand offenbar auch in naher Zeit nicht für sich oder ein eintrittsberechtigte Person dringend benötigt, ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Weitergabe des Mietgegenstandes abzustellen, doch kann die Prognose im Kündigungsprozess retrospektiv auch auf Grund von Umständen, die für das Gericht erst nach der Empfangnahme der Aufkündigung abschließend beurteilbar geworden sind, gestellt werden. (T3)

6 Ob 2305/96fOGH18.12.1996

Auch; nur T2

8 Ob 349/99bOGH13.07.2000

nur T2

1 Ob 179/04mOGH12.10.2004
5 Ob 142/08fOGH26.08.2008

nur T2; Beisatz: Notwendigkeit einer gesicherten Zukunftsprognose. (T4)

8 Ob 105/18aOGH24.09.2018
8 Ob 68/20pOGH23.10.2020

nur T2

3 Ob 59/21dOGH20.05.2021

nur T2

Dokumentnummer

JJR_19840626_OGH0002_0020OB00501_8400000_002

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