OGH 2Ob238/02t (RS0116986)

OGH2Ob238/02t8.4.2020

Rechtssatz

Für den Sozialversicherungsträger, der gemäß § 332 ASVG eine Schadenersatzforderung des Verletzten (Sozialversicherten) schon im Zeitpunkt des Entstehens der Schadenersatzforderung erwirbt, beginnt die Verjährungsfrist des § 1489 ABGB erst dann zu laufen, wenn er selbst die Kenntnis von Schaden und Schädiger erlangt hat oder erlangen hätte können.

Normen

ABGB §1489 IIA
ASVG §332 E

2 Ob 238/02tOGH24.10.2002

Veröff: SZ 2002/143

8 ObA 73/03yOGH24.09.2004

Veröff: SZ 2004/141

2 Ob 105/05pOGH07.07.2005
2 Ob 84/05zOGH22.09.2005
6 Ob 313/05fOGH16.02.2006

Beisatz: Für den Beginn der Verjährungsfrist gegenüber einem Sozialversicherungsträger als Legalzessionar ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt er von jenem Schaden Kenntnis erlangt hat, für den er mit seiner Leistung einzutreten hat. Die Kenntnis des ersten in Anspruch genommenen Sozialversicherungsträgers von Schaden und Schädiger ist (nur) für den Beginn der Verjährung in Ansehung des eigenen Anspruchs von Bedeutung und löst den Beginn der Verjährungsfrist in Ansehung der auf einen weiteren Sozialversicherungsträger als Legalzessionar übergegangenen Forderung nicht aus. (T1)

2 Ob 132/08pOGH04.09.2008
2 Ob 237/08dOGH13.11.2008

Auch

2 Ob 118/09fOGH04.03.2010

Beisatz: Vertretbarkeit der Auffassung, dass dem Sozialversicherungsträger als Legalzessionar eine neuerliche Einsichtnahme in den Strafakt in einem fortgeschritteneren Verfahrensstadium als der bloßen Polizeianzeige zumutbar sei, zumal es im Bereich der Lebenserfahrung liegt, dass sich im Laufe von Gerichtsverfahren die Frage des (Mit-)Verschuldens am Zustandekommen eines Verkehrsunfalls mit mehreren Beteiligten abweichend von den ursprünglichen Annahmen darstellen kann. (T2)

10 Ob 18/12pOGH05.06.2012

Auch

2 Ob 6/13sOGH24.01.2013

Auch; Beisatz: Hier analoge Anwendung auf die Kostenersatzpflicht des Bundes gegenüber Feuerwehren und Waldeigentümer gemäß § 16 Stmk Waldschutzgesetz. (T3)

2 Ob 179/13gOGH13.02.2014

Beis wie T1

7 Ob 77/17zOGH27.09.2017

Auch; Beisatz: Hier: Ein nach § 332 ASVG auf den Sozialversicherungsträger übergegangener Schadenersatzanspruch wegen eines ärztlichen Kunstfehlers. (T4)

3 Ob 65/17fOGH25.10.2017
3 Ob 33/20dOGH08.04.2020

Beis wie T4

Dokumentnummer

JJR_20021024_OGH0002_0020OB00238_02T0000_001

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