13 Os 76/95 | OGH | 16.08.1995 |
15 Os 58/00 | OGH | 04.07.2000 |
Vgl auch |
12 Os 53/01 | OGH | 08.11.2001 |
Vgl auch; Beisatz: Nunmehr SMG BGBl I 1997/112 idgF. (T1) |
13 Os 19/04 | OGH | 07.04.2004 |
Auch; Beisatz: Im Fall der Weitergabe eines Suchtmittels schließt nur eine unmittelbare, von Anfang an bestehende gemeinsame Verfügungsmacht über das Suchtgift durch Übergebenden und Empfänger sowohl ein Inverkehrsetzen im Sinne des § 28 Abs 2 vierter Fall SMG als auch ein (inhaltsgleiches) Überlassen dieses Suchtgiftes im Sinne des § 27 Abs 1 sechster Fall SMG aus. (T2)<br/>Beisatz: Die bloße Bestimmung des vom Angeklagten alleine geschmuggelten Suchtgifts für ein weiteres Mitglied der kriminellen Vereinigung begründet noch keinen Mitgewahrsam. (T3) |
13 Os 67/04 | OGH | 14.07.2004 |
Auch; Beis wie T2; Beis wie T3 |
14 Os 123/07f | OGH | 13.11.2007 |
Vgl auch; Beisatz: Die vorschriftswidrige Weitergabe von Suchtgift an andere Personen ist - bei Weitergabe einer großen Suchtgiftmenge - dann kein „Inverkehrsetzen" nach § 28 Abs 2 SMG und auch kein (inhaltsgleiches) „Überlassen" von Suchtgift (nach § 27 Abs 1 SMG), wenn diese Personen zuvor schon zumindest (Mit-)Gewahrsam an Suchtgift erlangt und diesen Gewahrsam in weiterer Folge auch nicht aufgegeben haben. (T4)<br/>Beisatz: Der Gewahrsamsbegriff im Zusammenhang mit einem Inverkehrsetzen im Sinn des § 28 Abs 2 vierter Fall SMG ist in gleicher Weise auszulegen wie jener bei den Vermögensdelikten; ein deliktsbezogen unterschiedlicher Bedeutungsinhalt im Hinblick auf das (zumeist ungeschriebene) Tatbildmerkmal „Gewahrsam" ist der Judikatur nicht zu entnehmen. (T5) |
13 Os 106/07y | OGH | 05.12.2007 |
Vgl auch; Beisatz: Keine Aufrechterhaltung von Mitgewahrsam, wenn gemeinsam mit einer anderen Person erzeugtes Suchtgift in einem (zufolge exklusiver Kenntnis des Codes) nur dem Angeklagten zugänglichen Tresor verwahrt wird. (T6) |
12 Os 73/08i | OGH | 19.06.2009 |
Vgl; Beisatz: Besteht bei gemeinsam durchgeführten Schmuggelfahrten Mitgewahrsam des den Täter begleitenden Komplizen am Suchtgift, ist die Übernahme des transportierten Suchtgifts in Österreich mangels Begründung eines eigenständigen Gewahrsams durch den am Schmuggel Beteiligten nicht zusätzlich noch als Überlassen im Sinn des § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG zu qualifizieren. (T7) |
15 Os 126/14i | OGH | 14.01.2015 |
Auch |
14 Os 11/17z | OGH | 23.05.2017 |
Auch |
14 Os 103/17d | OGH | 12.12.2017 |
Vgl |
14 Os 84/18m | OGH | 11.09.2018 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19950816_OGH0002_0130OS00076_9500000_001
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