OGH 11Os4/05f; 12Os30/07i; 12Os128/10f; 11Os131/10i; 12Os40/12t; 13Os43/14v; 13Os81/16k; 14Os29/21b; 11Os84/23x; 11Os21/24h (RS0120457)

OGH11Os4/05f; 12Os30/07i; 12Os128/10f; 11Os131/10i; 12Os40/12t; 13Os43/14v; 13Os81/16k; 14Os29/21b; 11Os84/23x; 11Os21/24h12.3.2024

Rechtssatz

Aus § 206 Abs 4 StGB idgF folgt zwingend, dass die Penetration mit einem Gegenstand das Tatbestandsmerkmal „einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung" erfüllt, sofern sie ein zur Geschlechtssphäre gehörendes Organ des Opfers betrifft. Die Analpenetration mit einem Gegenstand ist eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung. Das Vorliegen weiterer Tatmodalitäten, die eine Sexualbezogenheit ausdrücken, ist nicht erforderlich.

Normen

StGB §201 Abs1
StGB §206 Abs1
StGB §206 Abs2
StGB §206 Abs4

11 Os 4/05fOGH13.12.2005
12 Os 30/07iOGH03.05.2007

Vgl; Beisatz: Essentielle Voraussetzung jeglichen iSd § 206 Abs 1 StGB tatbildlichen „Unternehmens" des Beischlafs ist der zumindest äußerliche Kontakt der Geschlechtsteile von Täter und Opfer. Dieses Penetrationselement muss auch der dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung innewohnen, die überdies ein zur Geschlechtssphäre gehörendes Organ des Opfers betreffen muss. (T1)

12 Os 128/10fOGH11.11.2010

Vgl

11 Os 131/10iOGH17.02.2011

Vgl

12 Os 40/12tOGH26.06.2012

nur: Es erhellt schon aus § 206 Abs 4 StGB, dass die Penetration mit einem Gegenstand das Tatbestandsmerkmal „einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung" erfüllt, sofern sie ein zur Geschlechtssphäre gehörendes Organ des Opfers betrifft. (T2)

13 Os 43/14vOGH15.04.2015

Vgl

13 Os 81/16kOGH06.09.2016

Auch; Beis wie T1

14 Os 29/21bOGH29.06.2021

Vgl

11 Os 84/23xOGH14.11.2023

vgl; Beisatz wie T2

11 Os 21/24hOGH12.03.2024

vgl; Beisatz: Hingegen keine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung, wenn nicht die Penetration einer Körperöffnung (sei es des Opfers, sei es durch das Opfer) in Rede steht. (T3); nur T2

Dokumentnummer

JJR_20051213_OGH0002_0110OS00004_05F0000_001

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