Rechtssatz
Ein geringer Grad der Gleichartigkeit der erfassten Waren oder Dienstleistungen kann durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt. Folge dieser Wechselwirkung ist es, dass bei Warenidentität einschließlich hochgradiger Warenähnlichkeit ein wesentlich deutlicherer Abstand der Zeichen selbst erforderlich ist, um Verwechslungsgefahr auszuschließen, als bei einem größeren Warenabstand.
4 Ob 197/02b | OGH | 24.09.2002 |
nur: Bei Warenidentität einschließlich hochgradiger Warenähnlichkeit ist ein wesentlich deutlicherer Abstand der Zeichen selbst erforderlich, um Verwechslungsgefahr auszuschließen, als bei einem größeren Warenabstand. (T1) |
4 Ob 140/05z | OGH | 15.09.2005 |
Beisatz: Hier: Verwechslungsgefahr der Wort-Bild-Marke „Dorfmühle" und „Mühlebach" bejaht; im Gegensatz zur Entscheidung des BGH I ZR 177/02 = GRUR 2005, 419 „Räucherkate". (T2) |
4 Ob 124/06y | OGH | 28.09.2006 |
Beisatz: Hier: „Hotel Harmonie" - „Harmony Hotels". (T3) |
4 Ob 154/06k | OGH | 21.11.2006 |
Beisatz: Hier: Verwechslungsgefahr der Wort-Bild-Marke „Amadeo by living dimension" mit der älteren Wortmarke „Amadeus" bejaht, wobei bei für Parfümerien eingetragen sind. (T4) |
4 Ob 183/22y | OGH | 20.12.2022 |
vgl; Beisatz: Die Verwechslungsgefahr ist bei – hier im Wesentlichen gegebener – Identität der Waren bzw Dienstleistungen nach der Zeichenähnlichkeit zu prüfen. (T5)<br/>Beisatz: Hier: Verwechslungsgefahr ZARA HOME (prioritätsältere Wortmarke) – AZRA HOME (Wort-Bild-Marke) verneint (T6) |
4 Ob 55/23a | OGH | 31.05.2023 |
nur T1<br/>Beisatz: Verwechslungsgefahr zwischen Kräuterlikör und Jägermeister aufgrund der Ausstattung und Etikettierung in der von der Beklagten gewählten Form mit der Farbkombination, Frakturschrift auf oranger Banderole und bildlicher Darstellung (Hirschkopf) bejaht. (T7) |
4 Ob 40/23w | OGH | 19.12.2023 |
vgl; Beisatz wie T5<br/>Beisatz: Auch wenn der Schutzumfang von eingetragenen Marken grundsätzlich durch den Registerstand definiert wird (vgl 4 Ob 225/23x, Lumina), erfolgt beim Ähnlichkeitsvergleich mitunter auch eine "auf dem Kopf Betrachtung" (vgl EuGH C-744/18 , Volkswagen, Rn 9). (T8)<br/>Beisatz: Hier: Ähnlichkeit zwischen "Mercedes-Stern" und dreizackigem "Y" im Bereich Computer bejaht. (T9) |
4 Ob 194/23t | OGH | 27.08.2024 |
Beisatz wie T5 |
Dokumentnummer
JJR_20020313_OGH0002_0040OB00018_02D0000_002
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