Rechtssatz
Redlichkeit wird bereits durch leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9 Ob 32/02z | OGH | 18.09.2002 |
Beisatz: Die Fehlleistung des Bauunternehmens dessen sich der Bauführer bediente, hat der Beklagte zu verantworten, wenn er dessen Tätigkeit trotz der weitreichenden Rechtsfolgen eines Grenzüberbaus nicht ausreichend überwachte. (T1) |
6 Ob 193/13w | OGH | 15.05.2014 |
Auch; Beisatz: Der Bauführer ist redlich, wenn er sich aus wahrscheinlichen Gründen für bauberechtigt halten konnte. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19960227_OGH0002_0010OB00519_9600000_004
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