Rechtssatz
Die Prüfung ob die im Titel festgesetzte Unterhaltspflicht noch besteht oder, der gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht entsprechend, zu hoch festgesetzt ist, hat nach den Umständen des Einzelfalles vom materiellen Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den Unterhaltspflichtigen auszugehen.
4 Ob 552/95 | OGH | 10.08.1995 |
Auch; Beisatz: Erst dann ist die Frage zu beurteilen, welche Beträge davon durch Exekution auch hereingebracht werden können. (T1) |
10 Ob 3/24z | OGH | 14.05.2024 |
Beisatz: Hier: zweimonatiges Pflichtpraktikum. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19911210_OGH0002_0050OB01572_9100000_001
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