Normen
ASVG Anl1 Nr38
10 ObS 175/88 | OGH | 06.09.1988 |
10 ObS 149/22t | OGH | 21.02.2023 |
vgl; Beisatz: Hier: COVID-19-Infektion eines Nachhilfelehrers. (T1) |
10 ObS 39/23t | OGH | 21.11.2023 |
Beisatz: Hier: COVID-19-Infektion einer Schulpsychologin. (T2)<br/>Beisatz: Auf Basis des Gesetzeswortlauts genießen grundsätzlich alle in einem geschützten Unternehmen Beschäftigten unabhängig von ihrer konkreten Tätigkeit Versicherungsschutz. Dieses Ergebnis steht einer teleologischen Reduktion nicht generell entgegen. (T3)<br/>Beisatz: Ob eine teleologische Reduktion hinsichtlich jener (ganz eindeutigen) Fälle, bei denen der Betroffene dem Risiko einer Infektion gar nicht ausgesetzt ist, angezeigt ist, muss im konkreten Fall nicht entschieden werden. (T4) |
10 ObS 68/23g | OGH | 16.01.2024 |
vgl; Beisatz: Hier: Infektionskrankheit COVID-19 ist kein Arbeitsunfall. (T5) |
10 ObS 85/23g | OGH | 16.01.2024 |
vgl; Beisatz: Hier: Infektionskrankheit COVID-19 ist kein Arbeitsunfall. (T6) |
10 ObS 114/24y | OGH | 19.11.2024 |
Beisatz: Hier: Teilnahme an einer Tagung in einem Therapiezentrum ohne unmittelbaren Kontakt zu Patienten. (T7)<br/>Beisatz: Es ist davon auszugehen, dass die typische Gefährdung von Beschäftigten in Krankenhäusern und sonstigen Gesundheitseinrichtungen im Sinn der Nr 38 der Anlage 1 bei generell-abstrakter Betrachtung darauf zurückzuführen ist, dass diese in den besagten Einrichtungen mehr als gewöhnlich Krankheitserregern ausgesetzt sind, wobei es zu dieser Exposition nicht etwa nur im Zuge des unmittelbaren Patientenkontakts kommt; vielmehr führt schon der bloße Umstand, dass sich (infizierte) Patienten bestimmungsgemäß in den Räumlichkeiten dieser Anstalten aufhalten, dazu, dass (auch nicht zum medizinischen Personal zählende) Beschäftigte eher als in anderen Unternehmensbetrieben mit kontaminierten Gegenständen und Flächen sowie infektiösen Aerosolen in Berührung kommen. (T8) |
Dokumentnummer
JJR_19880906_OGH0002_010OBS00175_8800000_001
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