OGH 14Ob154/86; 1Ob692/89; 9ObA194/91; 9ObS15/93; 9ObA605/93; 9ObA142/93 (RS0008841)

OGH14Ob154/86; 1Ob692/89; 9ObA194/91; 9ObS15/93; 9ObA605/93; 9ObA142/9316.4.2024

Rechtssatz

Bei der "logischen" oder "echten" Lücke erweisen sich ausdrücklich gegebene gesetzliche Bestimmungen als nicht anwendbar. Dies schließt aber das Vorliegen einer "teleologischen" oder "unechten" Lücke, bei der der Gesetzeszweck in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz die Erstreckung der Rechtsfolgenanordnung einer gesetzlichen Norm auf den gesetzlich nicht unmittelbar geregelten Fall fordert, nicht unter allen Umständen aus. Analogie ist vielmehr auch bei einer (nach Meinung der Gesetzesverfasser!) taxativen Aufzählung möglich und geboten, wenn der nicht besonders angeführte Fall motivierenden Merkmale der geregelten Fälle enthält und das Prinzip der Norm auch in einem ihrem Tatbestand ähnlichen Fall Beachtung fordert.

Normen

ABGB §7

14 Ob 154/86OGH21.10.1986

Veröff: SZ 59/177 = EvBl 1987/9 S 52 = DRdA 1987,428 (Cerny) Arb 10560 = RZ 1987/24 S 111

1 Ob 692/89OGH29.11.1989

nur: Vorliegen einer "teleologischen" oder "unechten" Lücke, bei der der Gesetzeszweck in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz die Erstreckung der Rechtsfolgenanordnung einer gesetzlichen Norm auf den gesetzlich nicht unmittelbar geregelten Fall fordert. (T1) Veröff: SZ 62/184 = EvBl 1990/96 S 468

9 ObA 194/91OGH18.12.1991

Auch; Veröff: WBl 1992,234

9 ObS 15/93OGH17.03.1993

Veröff: WBl 1993,327

9 ObA 605/93OGH11.08.1993

nur: Bei der "logischen" oder "echten" Lücke erweisen sich ausdrücklich gegebene gesetzliche Bestimmungen als nicht anwendbar. (T2); nur: Analogie ist geboten, wenn der nicht besonders angeführte Fall motivierenden Merkmale der geregelten Fälle enthält und das Prinzip der Norm auch in einem ihrem Tatbestand ähnlichen Fall Beachtung fordert. (T3) Veröff: DRdA 1944,244 (Schwarz)

9 ObA 142/93OGH08.09.1993

Vgl; nur T3

9 ObA 159/93OGH08.09.1993

nur T2; nur T3

9 ObA 103/94OGH13.07.1994

Auch; Veröff: SZ 67/125

9 ObA 182/94OGH30.11.1994

Auch; nur T2; nur T1; nur T3

9 ObA 185/95OGH08.11.1995

Veröff: SZ 67/222

8 ObA 288/95OGH18.01.1996

nur T3; Veröff: SZ 69/6

3 Ob 2090/96sOGH27.03.1996

nur T1; Veröff: SZ 69/82

5 Ob 104/98zOGH21.04.1998

Vgl; Beisatz: Hier: § 364c ABGB. (T4) Veröff: SZ 71/71

8 ObS 60/00gOGH09.03.2000

Ähnlich

10 ObS 110/00zOGH23.05.2000

Auch; Beisatz: Hier: § 4a BPGG nF (Rollstuhlfahrer). (T5)

8 ObS 245/00pOGH23.10.2000

Auch; nur T3; Beisatz: Hier: § 3a IESG idF BGBl I 1999/107. (T6)

5 Ob 273/01kOGH27.11.2001

Auch; nur: Bei der "logischen" oder "echten" Lücke erweisen sich ausdrücklich gegebene gesetzliche Bestimmungen als nicht anwendbar. Dies schließt aber das Vorliegen einer "teleologischen" oder "unechten" Lücke, bei der der Gesetzeszweck in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz die Erstreckung der Rechtsfolgenanordnung einer gesetzlichen Norm auf den gesetzlich nicht unmittelbar geregelten Fall fordert, nicht unter allen Umständen aus. (T7)

5 Ob 302/02aOGH21.01.2003

nur T7

8 ObA 75/04vOGH24.09.2004

Vgl auch; nur T7

5 Ob 190/10tOGH24.01.2011

Vgl auch; Beisatz: Hier: Keine Regelungslücke bei § 10 Abs 3 und 4 WEG. (T8)

10 ObS 35/16vOGH28.06.2016

Auch; Beisatz: Hier: Regelungslücke in § 5 Abs 4a KBGG verneint. (T9)

10 ObS 136/23gOGH16.04.2024

nur T3

Dokumentnummer

JJR_19861021_OGH0002_0140OB00154_8600000_001

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