OGH 1Ob18/79; 4Ob518/96; 1Ob122/00y; 10Ob51/04d; 7Ob151/05i; 2Ob157/10t; 1Ob239/13y; 3Ob42/14v; 10Ob8/15x; 4Ob119/15a; 8Ob126/22w; 5Ob103/23t; 2Ob57/24g; 2Ob65/24h (RS0019908)

OGH1Ob18/79; 4Ob518/96; 1Ob122/00y; 10Ob51/04d; 7Ob151/05i; 2Ob157/10t; 1Ob239/13y; 3Ob42/14v; 10Ob8/15x; 4Ob119/15a; 8Ob126/22w; 5Ob103/23t; 2Ob57/24g; 2Ob65/24h28.5.2024

Rechtssatz

Das Wesen des Anspruchs nach § 1042 ABGB ist es, dass jemand (ein anderer, der Bereicherte,) aus dem Rechtsgut des Eigentümers (des Verkürzten, des Verletzten,) ohne Rechtsgrund einen Vorteil zieht; der Vorteil fließt dem Berechtigten aber nicht unmittelbar, sondern durch Abnahme einer Last durch eine Leistung des Verkürzten an eine Mittelsperson (den Berechtigten, Dritten), an die nach dem Gesetz der Bereicherte zu leisten hatte zu.

Normen

ABGB §1042 A

1 Ob 18/79OGH15.05.1979

Veröff: SZ 52/79

4 Ob 518/96OGH26.02.1996

Vgl; Beisatz: Auch wenn an die Stelle der freiwilligen Zahlung ein (passives) prozessuales Verhalten des Verkürzten trat, das letztlich zur zwangsweisen (teilweisen) Eintreibung der Forderung des Dritten geführt hat, besteht ein Rückersatzanspruch gemäß § 1042 ABGB des Verkürzten gegenüber dem Bereicherten, der durch die Exekutionsführung in das Vermögen des Verkürzten von (einem Teil) seiner Schuld befreit wurde. (T1) Veröff: SZ 69/40

1 Ob 122/00yOGH29.08.2000
10 Ob 51/04dOGH14.09.2004
7 Ob 151/05iOGH11.07.2005
2 Ob 157/10tOGH05.05.2011

Vgl; nur: Das Wesen des Anspruchs nach § 1042 ABGB ist es, dass jemand (ein anderer, der Bereicherte,) aus dem Rechtsgut des Eigentümers (des Verkürzten, des Verletzten,) ohne Rechtsgrund einen Vorteil zieht. (T2); Vgl Beis wie T1; Beisatz: Dass der Aufwand der Verkürzten nicht unmittelbar auf einer freiwilligen Leistung derselben beruht, steht einem Anspruch nach § 1042 ABGB nicht entgegen. (T3); Veröff: SZ 2011/60

1 Ob 239/13yOGH06.03.2014

Auch

3 Ob 42/14vOGH21.05.2014

Auch; nur T2

10 Ob 8/15xOGH15.12.2015
4 Ob 119/15aOGH27.01.2016

Auch; Beisatz: Voraussetzung einer Klage nach § 1042 ABGB ist die Erfüllung eines Anspruchs eines bestimmten Dritten, der gegen den Beklagten besteht. (T4); Veröff: SZ 2016/6

8 Ob 126/22wOGH16.12.2022
5 Ob 103/23tOGH13.07.2023

vgl; nur T4

2 Ob 57/24gOGH23.04.2024
2 Ob 65/24hOGH28.05.2024

Dokumentnummer

JJR_19790515_OGH0002_0010OB00018_7900000_007

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