OGH 7Ob373/57; 3Ob616/83; 8Ob513/85; 7Ob602/89; 2Ob1524/95; 2Ob511/96; 2Ob522/95; 5Ob285/97s; 1Ob239/97x; 7Ob345/97d; 2Ob325/98b; 9Ob227/99v; 2Ob155/98b; 2Ob340/98h; 7Ob253/02k; 9Ob84/06b; 7Ob213/06h; 8Ob85/06t; 3Ob3/07v; 5Ob233/09i; 5Ob189/16d; 3Ob113/19t; 3Ob220/23h (RS0107070)

OGH7Ob373/57; 3Ob616/83; 8Ob513/85; 7Ob602/89; 2Ob1524/95; 2Ob511/96; 2Ob522/95; 5Ob285/97s; 1Ob239/97x; 7Ob345/97d; 2Ob325/98b; 9Ob227/99v; 2Ob155/98b; 2Ob340/98h; 7Ob253/02k; 9Ob84/06b; 7Ob213/06h; 8Ob85/06t; 3Ob3/07v; 5Ob233/09i; 5Ob189/16d; 3Ob113/19t; 3Ob220/23h31.1.2024

Rechtssatz

§ 61 GBG 1955 behandelt nur die Zulässigkeit der Streitanmerkung bei Löschungsklage, regelt aber nicht die materiellrechtliche Frage, wann eine Klage auf Löschung einer ungültigen Eintragung gewährt wird. Sie ist immer dann gegeben, wenn die Einverleibung aus dem Grunde der ursprünglichen Nichtigkeit oder durch nachträglichen Wegfall des Rechtstitels, auf dem sie beruht, vom Grundeigentümer angefochten wird. (Eintragung einer Konkurrenzklausel).

Normen

GBG §61 A
BauRG §1 Abs3

7 Ob 373/57OGH30.10.1957

Veröff: EvBl 1958/122 S 188 = HBZ 1958 Nr 8 S 2 = ImmZ 1958,140

3 Ob 616/83OGH22.02.1984

Auch; nur: Sie ist immer dann gegeben, wenn die Einverleibung aus dem Grunde der ursprünglichen Nichtigkeit oder durch nachträglichen Wegfall des Rechtstitels, auf dem sie beruht, vom Grundeigentümer angefochten wird. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Vertragsaufhebung (T2)<br/>Veröff: NZ 1984,134 = JBl 1985,97

8 Ob 513/85OGH28.02.1985

nur T1

7 Ob 602/89OGH27.04.1989

Auch; nur: Sie ist immer dann gegeben, wenn die Einverleibung aus dem Grunde der ursprünglichen Nichtigkeit angefochten wird. (T3)<br/>Beisatz: Dem im Grundbuch bereits Eingetragenen steht die Löschungsklage gegen denjenigen zu, durch dessen nachfolgende, jedoch auf einem materiell unwirksamen Titel beruhende Eintragung er aus dem Grundbuch verdrängt wurde. (T4)<br/>Veröff: SZ 62/80 = JBl 1989,780

2 Ob 1524/95OGH24.08.1995

Auch; Beis wie T4

2 Ob 511/96OGH20.03.1997

Vgl; nur T1; Beis wie T4; Beisatz: Der Wegfall des Rechtstitels muß auch zum Verlust des der bekämpften Eintragung zugrundeliegenden Anspruchs geführt haben. Die bloße Aufhebung eines Versäumungsurteils, auf dem eine grundbücherliche Eintragung beruht, ist daher nicht ausschlaggebend. Entscheidend für den Erfolg der Löschungsklage ist vielmehr, ob der mit dem Versäumungsurteil festgestellte Anspruch besteht oder nicht. (T5)

2 Ob 522/95OGH26.05.1997

nur T1; Beisatz: Dies trifft auch auf die ex tunc wirkende Aufhebung des Vertrages wegen Verletzung über die Hälfte zu. (T6)

5 Ob 285/97sOGH16.09.1997

Vgl auch; Beis wie T4

1 Ob 239/97xOGH15.12.1997

nur T1; Beis wie T6

7 Ob 345/97dOGH10.03.1998

Vgl auch

2 Ob 325/98bOGH17.12.1998

Auch; nur T3; Beisatz: Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der der Eintragung zugrundeliegende Vertrag wegen mangelnder Willensübereinstimmung, Zwanges, Betruges, Irrtums oder Verletzung über die Hälfte nicht zustandegekommen oder anfechtbar ist. (T7)

9 Ob 227/99vOGH01.09.1999

nur T1; Beisatz: Hingegen werden die Voraussetzungen für die Streitanmerkung verneint, wenn die Löschung des bücherlichen Rechtes wegen eines erst nach rechtswirksamer Eintragung eingetretenen Umstandes, zum Beispiel bei Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks oder bei Kompensation der pfandgesicherten Forderung mit einer erst später entstandenen Gegenforderung, begehrt wird (ex nunc). (T8) <br/>Beisatz: Klage auf Nichtigerklärung eines Übergabsvertrags wegen mangelnder Geschäftsfähigkeit - Streitanmerkung grundsätzlich zulässig. (T9)

2 Ob 155/98bOGH23.12.1999

Vgl auch; Beis wie T7

2 Ob 340/98hOGH30.03.2000

Vgl; Beis wie T4; Beis wie T5

7 Ob 253/02kOGH11.12.2002

Auch; nur T1; Beisatz: Eine Schenkungs-Widerrufsklage kann nicht nach § 61 GBG angemerkt werden (Binder in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB 5, § 946, Rz 7). (T10)

9 Ob 84/06bOGH11.08.2006

nur T1; Beis wie T6

7 Ob 213/06hOGH27.09.2006

Auch; nur T1; Beisatz: Wenn in einem Eventualbegehren nur ein (obligatorischer) Anspruch auf Rückübertragung für den Fall eines - bisher noch nicht erfolgten - „Wegfalls", also bei nachträglicher Beseitigung des (nach dem allein maßgebenden Klagevorbringen gültig zustandegekommenen und unangefochtenweiterbestehenden) Titelgeschäfts geltend gemacht wird, ist eine Streitanmerkung der Klage gemäß § 61 Abs 1 GBG nicht zulässig. (T11)

8 Ob 85/06tOGH30.11.2006

Vgl auch; Beis wie T4

3 Ob 3/07vOGH29.03.2007

nur T1; Beis ähnlich wie T7

5 Ob 233/09iOGH22.06.2010

Vgl auch; Beisatz: Zur Löschungsklage berechtigen den eingetragenen bzw vom Beklagten verdrängten Eigentümer materiell unrichtige Einverleibungen, etwa des Eigentums, des Pfandrechts, von Reallasten, auch Urkundenhinterlegungen über Superädifikate. (T12)

5 Ob 189/16dOGH22.11.2016
3 Ob 113/19tOGH29.08.2019

Vgl; nur T1; Beis wie T5; Beis wie T8

3 Ob 220/23hOGH31.01.2024

Beisatz: Ob ein Baurecht wegen Verstoß gegen § 1 Abs 3 BauRG zu löschen ist, richtet sich nach dem Inhalt der Vereinbarung der Parteien, die der Eintragung zu Grunde liegt. Nicht maßgebend ist die rein faktische Gestaltung des Bauwerks. Der Inhalt der Vereinbarung ist nach den allgemeinen Regeln der Vertragsauslegung zu ermitteln. (T13)

Dokumentnummer

JJR_19571030_OGH0002_0070OB00373_5700000_002