17 Os 16/13a | OGH | 27.06.2013 |
Vgl; Beisatz: Enthält der Urteilsspruch bereits alle die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale betreffenden Tatsachen, wird die solcherart ermöglichte Subsumtion nicht dadurch geschmälert, dass es für diese noch weiter Anknüpfungspunkte gibt. (T1) |
11 Os 55/17y | OGH | 04.07.2017 |
Auch; Beisatz: Eine aus Z 3 beachtliche Verletzung des § 260 Abs 1 Z 1 StPO liegt vor, wenn das Referat der (in den Entscheidungsgründen als erwiesen angenommenen) entscheidenden (somit für die Subsumtion [§ 260 Abs 1 Z 2 StPO] maßgeblichen) Tatsachen die Tat mangels hinreichender Individualisierung nicht von anderen (strafbarkeitsrelevanten) historischen Sachverhalten abgrenzt. (T2) |
15 Os 7/23b | OGH | 08.03.2023 |
vgl; Beisatz: Hier: Dass einzelne Suchtgiftübergaben des Angeklagten in anderen Städten als der im Referat der entscheidenden Tatsachen genannten stattfanden, ist für die rechtsrichtige Subsumtion nicht entscheidend. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20051122_OGH0002_0140OS00089_05B0000_001
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