Rechtssatz
Sind Bauwerke durch ihre Aufführung bereits Bestandteil des Grundstückes geworden, können sie später auch nicht einvernehmlich zu sonderrechtsfähigen Superädifikaten gemacht werden.
3 Ob 144/93 | OGH | 12.01.1994 |
Beisatz: Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Beginn der Arbeiten am Bauwerk. (T1) Veröff: SZ 67/1 = EvBl 1994/134 S 660 |
3 Ob 119/93 | OGH | 13.04.1994 |
Auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 67/61 |
1 Ob 148/22d | OGH | 14.09.2022 |
Beisatz: Hier: Da ein Superädifikat nach Baubeginn bei – wie hier – fester Verbindung des Bauwerks mit dem Grundstück nachträglich nicht mehr entstehen kann, war dessen Begründung im vorliegenden Fall weder durch die nach Errichtung der Anlage getroffene Vereinbarung der Parteien noch durch ein behauptetes „Anerkenntnis“ der Kläger möglich. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19930915_OGH0002_0030OB00158_9300000_002