Rechtssatz
Auch bei einem Werkvertrag kann der Besteller vorübergehend eine dem Betrieb des Unternehmers zuzuordnende Tätigkeit verrichten, wie sie sonst ein nach § 4 ASVG Versicherter ausübt. Dies geschieht dann, wenn der Besteller seinen persönlichen Lebensbereich und die Sphäre seines eigenen Aufgabenbereiches verlässt und sich in den Bereich der vertraglich dem Unternehmer obliegenden Aufgaben einordnet.
3 Ob 23/07i | OGH | 28.06.2007 |
Auch; Beisatz: Hier: Kläger verließ den Tätigkeitsbereich seines Arbeitgebers nicht - Haftungsprivileg verneint. (T1) |
2 Ob 205/23w | OGH | 25.10.2023 |
Beisatz: Hier: Bauherrenmithilfe durch den Bauherrn selbst. (T2)<br/>Anm: Ablehnung von RS0109730. |
Dokumentnummer
JJR_19800520_OGH0002_0020OB00051_8000000_003
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