Rechtssatz
Die Freiheitsersitzung kann auch zur Einschränkung einer Dienstbarkeit führen.
7 Ob 572/82 | OGH | 02.04.1982 |
Beisatz: Ladetätigkeit (T1) |
1 Ob 622/95 | OGH | 25.06.1996 |
Auch; Beisatz: Wird ein Hindernis errichtet, das die Ausübung der Servitut nur beschränkt, so führt die usucapio libertatis nach § 1488 ABGB zu einer Einschränkung der Dienstbarkeit. Es ist denkbar, dass das Fahrrecht auf ein Gehrecht eingeschränkt wird. (T2) |
6 Ob 130/01p | OGH | 21.06.2001 |
Auch; Beisatz: Mit der Anbringung eines leicht wegschiebbaren Faltgatters wird kein beträchtliches Hindernis geschaffen. Dieses kann nicht zum Erlöschen der Servitut, sondern höchstens zu deren Einschränkung führen, dass die Verpflichteten künftig die Erschwernis (des Wegschiebens des Faltgatters) zu dulden haben. (T3) |
3 Ob 47/07v | OGH | 23.05.2007 |
Auch; Beisatz: Hier: Ob bei einer bloß fallweisen, sich aber über Jahrzehnte erstreckenden Beschränkung des Durchgangs die Widersetzlichkeit zu bejahen und in der Folge ein Rechtsverlust in Ansehung einer Duldungspflicht in diesem Umfang anzunehmen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. (T4) |
6 Ob 2/09a | OGH | 16.10.2009 |
Bem: Hier: Einschränkung eines Fahrrechts. (T5) |
4 Ob 93/13z | OGH | 09.07.2013 |
Auch; Beisatz: Diese Einschränkung kann sich auf die räumliche Ausdehnung, auf den sachlichen Umfang (zB Gehrecht statt Fahrrecht), aber auch auf Zeitraum der Ausübung beziehen. (T6) |
1 Ob 95/19f | OGH | 25.06.2019 |
Beis ähnlich wie T4; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Räumliche Eingrenzung eines mit einem Wasserleitungsrecht verbundenen Wegerechts (Fahrrechts) infolge der nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist eingetretenen Freiheitsersitzung. (T7) |
7 Ob 78/22d | OGH | 25.05.2022 |
Beis wie T6; Beisatz: Hier: Aufstellen von fest mit dem Boden verbundenen Dreiecksständern im Abstand von zwei Metern, sodass ein Passieren der beiden Hindernisse nur für einspurige Fahrzeuge sowie für mehrspurige Fahrzeuge mit einer Breite bis 1,80 m und einer Länge bis 4,30 m möglich war. (T8) |
8 Ob 74/22y | OGH | 25.01.2023 |
Vgl aber; Beisatz: Bei den im Rechtssatz RS0034281 indexierten und veröffentlichten Entscheidungen ging es regelmäßig um positive Servituten, konkret um Fälle, in denen Wegedienstbarkeiten beeinträchtigt wurden, weiters um Fälle der Beeinträchtigung von Fischereirechten. (T9)<br/>Beisatz: Wird der (negativen) Dienstbarkeit des Bauverbots zuwidergehandelt und erhebt der Dienstbarkeitsberechtigte drei Jahre lang keine Klage, so führt dies zum gänzlichen Untergang der Dienstbarkeit nach § 1488 ABGB. (T10) |
4 Ob 66/23v | OGH | 31.05.2023 |
Beisatz wie T6: Hier: Parken des KFZ auf dem Servitutsweg durch den Servitutsbelasteten (T11) |
Dokumentnummer
JJR_19731010_OGH0002_0050OB00142_7300000_002
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