OGH 7Ob85/07m (RS0122125)

OGH7Ob85/07m13.12.2022

Rechtssatz

Verbands-Musterklagen können auch nach § 502 Abs 5 Z 3 ZPO nur solche Ansprüche zum Gegenstand haben, die (rechtswirksam) abgetreten werden können.

Normen

ZPO §502 Abs5 Z3 I
KSchG §29

7 Ob 85/07mOGH09.05.2007

Beiatz: Angesichts der wirksamen Zessionsbeschränkung nach Art 11 Punkt 1 ARB 2000 ist diese Voraussetzung hier nicht erfüllt. (T1); Veröff: SZ 2007/69

4 Ob 208/08dOGH24.02.2009

Auch; Beisatz: .... und die in den Wahrnehmungsbereich des klagenden Verbands fallen. (T2)

6 Ob 142/09iOGH18.09.2009

Vgl auch; Beisatz: Dass die Geltendmachung von Ansprüchen eines Verbrauchers im Zusammenhang mit einem behaupteten Verstoß gegen Informationspflichten eines Reisevermittlers in den Wirkungskreis der klagenden Partei fällt, kann jedoch keinem Zweifel unterliegen. (T3)

6 Ob 247/08dOGH17.12.2009

Beisatz: Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung erstreckt sich auf alle abtretbaren Ansprüche, deren Wahrnehmung in den Aufgabenbereich der im § 29 KSchG genannten Verbände fällt. (T4)<br/>Bem: Hier: Abtretbarkeit des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach § 33 Abs 1 DSG bejaht. (T5)

8 Ob 123/09kOGH19.05.2010

Beis wie T2; Beisatz: Die Abtretung des bloßen Anspruchs, eine (negative) Feststellungsklage zu erheben, läuft auf die Übertragung eines reinen Prozessführungsrechts hinaus und ist daher nicht wirksam möglich. (T6); Veröff: SZ 2010/56

6 Ob 134/10iOGH01.09.2010

Auch

7 Ob 54/13mOGH17.04.2013

Vgl; Beisatz: Beurteilung der Zulässigkeit der Revision gemäß § 502 Abs 5 Z 3 ZPO ungeachtet des Streitwerts. (T7)

10 Ob 52/18xOGH23.10.2018

Beisatz: Hier: Abtretbarer Anspruch auf Rückforderung eines Entgelts für eine Bargeldbehebung an einem Geldausgabeautomaten eines Drittanbieters. (T8)

5 Ob 115/19aOGH24.09.2019

Vgl; Beis wie T7

4 Ob 177/21iOGH16.12.2021

Vgl; Beis wie T7

7 Ob 160/22pOGH13.12.2022

Beisatz: Hier: Unzulässigkeit der Abtretung sowohl bloß des Feststellungsanspruchs auf Deckung durch den Versicherungsnehmer, als auch des Freistellungsanspruchs. (T9)

Dokumentnummer

JJR_20070509_OGH0002_0070OB00085_07M0000_001