OGH 10Ob76/08m (RS0124262)

OGH10Ob76/08m9.9.2008

Rechtssatz

Wenn aufgrund des Wohnsitzes des Vaters (beziehungsweise seines möglichen Beschäftigungsortes) im Rahmen der Sozialrechtskoordinierung nur die Anwendung der österreichischen Vorschriften in Betracht kommt - und nicht auch die Anwendung der Vorschriften eines anderen Mitgliedstaats -, würde die ebenfalls in Österreich wohnhafte Antragstellerin im Vergleich zu einem Kind in der gleichen Lage, das die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, unmittelbar diskriminiert, würde man ihr den Vorschussanspruch unter Berufung auf § 2 Abs 1 Satz 1 UVG versagen.

Normen

EG‑Abk Schweiz 2002 über Freizügigkeit 22002A0430(01) Art2
UVG §2 Abs1
Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art3 Abs1

10 Ob 76/08mOGH09.09.2008

Veröff: SZ 2008/129

10 Ob 54/08aOGH04.11.2008
10 Ob 43/08hOGH24.02.2009
10 Ob 14/09wOGH17.03.2009

Auch; Beisatz: In Bezug auf türkische Staatsangehörige ist die Reichweite des in Art 3 des Assoziationsratsbeschlusses (ARB) Nr 3/80 vom 19. 9. 1980 enthaltenen Diskriminierungsverbots maßgeblich. (T1)

10 Ob 26/09kOGH08.09.2009

Auch; Beisatz: Hier: Der vorliegende Fall ist nicht unmittelbar auf der Grundlage des Diskriminierungsverbots nach Art 12 EG lösbar, weil keine (abgesehen von der Staatsangehörigkeit) „rein inländische Situation" vorliegt. Im Hinblick auf den (möglichen) Aufenthalts- und Beschäftigungsstaat des Vaters kommt nämlich auch eine Leistungszuständigkeit Polens nach der Wanderarbeitnehmerverordnung in Betracht. (T2)

10 Ob 48/09wOGH08.09.2009

Auch; Beisatz: Diese Rechtsprechung bezieht sich auf eine - abgesehen von der Staatsangehörigkeit des Kindes - „rein inländische Situation", die zu einem Vorschussanspruch des Kindes in Österreich führt. (T3)

10 Ob 86/10kOGH29.03.2011

Auch; Veröff: SZ 2011/37

10 Ob 1/13iOGH29.01.2013

Vgl; Beis ähnlich wie T3; Veröff: SZ 2013/12

10 Ob 51/12sOGH26.02.2013

Vgl; Beis ähnlich wie T3

10 Ob 60/12iOGH25.06.2013

Auch

10 Ob 19/13mOGH22.10.2013

Auch; Veröff: SZ 2013/98

10 Ob 67/14xOGH24.03.2015

Vgl auch; Beisatz: Ein sich rechtmäßig in Österreich aufhaltendes Kind Schweizer Staatsangehörigkeit ist infolge Art 2 des Freizügigkeitsabkommens EU/Mitgliedstaaten‑Schweiz nicht von der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen ausgeschlossen. (T4)

Dokumentnummer

JJR_20080909_OGH0002_0100OB00076_08M0000_001