OGH 7Ob224/99p (RS0112819)

OGH7Ob224/99p23.11.1999

Rechtssatz

Die Übernahme des Kindes in den Wohnungsverband seiner Tante und deren rechtliche Gestaltung als Fall einer Obsorgeübertragung durch Vormundbestellung im Sinne des § 187 ABGB ist keine "Maßnahme der vollen Erziehung", soll doch eine solche durch die Belassung des Kindes innerhalb der Familie (im weiteren Sinne) geradezu vermieden werden. Dazu kommt, dass gar keine bescheidmäßige und damit der Rechtskraft fähige, einen Rechtsanspruch des Empfängers erledigende Pflegegeldzuerkennung vorliegt.

Normen

JWG §16
UWG §22
UVG §2 Abs2 Z2

7 Ob 224/99pOGH23.11.1999

Veröff: SZ 72/190

2 Ob 274/99dOGH25.11.1999

Beisatz: Hier: Übernahme des Kindes in den Wohnungsverband der Großmutter. (T1) Beisatz: Grundlegende Voraussetzung für die Möglichkeit zur Versagung von Unterhaltsvorschüssen nach § 2 Abs 2 Z 2 UVG ist, dass die Unterbringung auf Grund einer Maßnahme der Jugendwohlfahrtspflege (oder der Sozialhilfe) erfolgt, dh es ist eine entsprechende Anordnung mit Kostenfolgen erforderlich. (T2)

1 Ob 347/99gOGH21.12.1999

Auch; nur: Die Übernahme des Kindes in den Wohnungsverband seiner Tante und deren rechtliche Gestaltung als Fall einer Obsorgeübertragung durch Vormundbestellung im Sinne des § 187 ABGB ist keine "Maßnahme der vollen Erziehung". (T3) Beis wie T1; Beis wie T2

1 Ob 319/99iOGH23.11.1999

Auch; nur: Die Übernahme des Kindes in den Wohnungsverband seiner Tante und deren rechtliche Gestaltung als Fall einer Obsorgeübertragung durch Vormundbestellung im Sinne des § 187 ABGB ist keine "Maßnahme der vollen Erziehung", soll doch eine solche durch die Belassung des Kindes innerhalb der Familie (im weiteren Sinne) geradezu vermieden werden. (T4) Beis wie T2; Beisatz: Hier: Übernahme der Kinder in den Wohnungsverband des Großvaters. (T5)

1 Ob 290/99zOGH23.11.1999

Beis wie T1; Beis wie T2

1 Ob 270/99hOGH23.11.1999

Beis wie T2

1 Ob 258/99vOGH21.12.1999

Beis wie T2

1 Ob 243/99pOGH23.11.1999
1 Ob 323/99bOGH23.11.1999

Beis wie T1; Beis wie T2

1 Ob 327/99sOGH21.12.1999

Beis wie T1; Beis wie T2

3 Ob 292/99hOGH24.11.1999

Beis wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Eine 'Maßnahme der Sozialhilfe oder der vollen Erziehung nach dem öffentlichen Jugendwohlfahrtsrecht' ist etwa dann zu verneinen, wenn Pflegeeltern bloß die Obsorge für ein Pflegekind nach § 186a ABGB übertragen bzw eine Pflegebewilligung nach § 16 JWG erteilt wird und die Unterhaltskosten aus Mitteln der Sozialhilfe gedeckt werden, sofern die Pflege und Erziehung eines Kindes in einer Pflegefamilie nicht auch ausdrücklich als Maßnahme voller Erziehung (siehe idS etwa § 14 TirJWG LGBl 1991/18) bzw als solche der Sozialhilfe deklariert wurde. (T6)

10 Ob 307/99sOGH11.01.2000

Beis wie T2; Beisatz: Hier: Obsorgeübertragung auf die Großeltern. (T7)

3 Ob 7/00aOGH12.01.2000

Auch; Beis wie T2; Beis wie T7; Beisatz: Hier: Minderjähriger in Pflege und Erziehung des Großvaters. (T8)

9 Ob 27/00mOGH02.03.2000

Beis wie T1; Beis wie T2

8 Ob 340/99dOGH25.05.2000

Beis ähnlich wie T1; Beis wie T2; Beis wie T6

1 Ob 348/99dOGH30.05.2000

Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T6

10 Ob 67/18bOGH13.09.2018

Auch; Beis wie T2

Dokumentnummer

JJR_19991123_OGH0002_0070OB00224_99P0000_001