Normen
BPGG nF §4a
10 ObS 372/97x | OGH | 09.02.1999 |
Veröff: SZ 72/21 |
10 ObS 61/00v | OGH | 23.05.2000 |
Auch; Beisatz: Die in § 4a BPGG enthaltenen diagnosebezogenen Mindesteinstufungen schließen nicht aus, dass aufgrund der funktionsbezogenen Beurteilung ein höheres Pflegegeld zu leisten ist, wenn aufgrund weiterer Behinderungen die Voraussetzungen für eine höhere Einstufung gegeben sind. In den Gesetzesmaterialien (vgl RV 1186 BlgNR XX. GP , 13) ist ausdrücklich festgehalten, dass eine Addition der bei dieser funktionellen Beurteilung ermittelten Stundenwerte mit den der Mindesteinstufung zugrunde liegenden Zeitwerten nicht zulässig ist. Hinsichtlich des Pflegeaufwandes besteht dann, wenn Leidenszustände vorliegen, die im Sinne einer Einstufung in die Pflegegeldstufen 5 bis 7 zu prüfen sind, zwischen einer blinden und einer sehenden Person häufig kein wesentlicher Unterschied. (T1) |
10 ObS 110/00z | OGH | 23.05.2000 |
Auch; Beisatz: Ausgehend von der "ratio legis" des § 4a BPGG nF kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er Personen, die nicht eine der in § 4a Abs 1 BPGG ausdrücklich angeführten, jedoch ihrem Inhalt nach durchaus vergleichbare und in ihren Auswirkungen gleichzusetzende Diagnosen aufweisen, von der Mindesteinstufung ausschließen wollte. (T2) |
10 ObS 386/01i | OGH | 14.05.2002 |
Vgl auch; Beis wie T1 nur: Die in § 4a BPGG enthaltenen diagnosebezogenen Mindesteinstufungen schließen nicht aus, dass aufgrund der funktionsbezogenen Beurteilung ein höheres Pflegegeld zu leisten ist. In den Gesetzesmaterialien (vgl RV 1186 BlgNR XX. GP , 13) ist ausdrücklich festgehalten, dass eine Addition der bei dieser funktionellen Beurteilung ermittelten Stundenwerte mit den der Mindesteinstufung zugrunde liegenden Zeitwerten nicht zulässig ist. (T3) |
10 ObS 211/02f | OGH | 18.07.2002 |
Vgl auch; Beisatz: Die analoge Anwendung der in § 4a BPGG normierten diagnosebezogenen Mindesteinstufung kommt nur dann in Betracht, wenn der Pflegegeldwerber eine der in § 4a Abs 1 BPGG ausdrücklich angeführten Diagnosen ihrem Inhalt nach vergleichbare und in ihren Auswirkungen gleichzusetzende Diagnose aufweist. (T4) |
10 ObS 210/02h | OGH | 22.10.2002 |
Vgl auch; Beis wie T3 nur: In den Gesetzesmaterialien (vgl RV 1186 BlgNR XX. GP , 13) ist ausdrücklich festgehalten, dass eine Addition der bei dieser funktionellen Beurteilung ermittelten Stundenwerte mit den der Mindesteinstufung zugrunde liegenden Zeitwerten nicht zulässig ist. (T5); Beisatz: Ebenso ist es nicht möglich, den Aufwand im Zusammenhang mit der Verrichtung der Notdurft dadurch doppelt zu veranschlagen, dass er einerseits zur Überschreitung des Schwellenwerts von 180 Stunden und andererseits auch noch zur Begründung der für die Pflegegeldstufe 5 normierten Voraussetzungen (dauernde Bereitschaft) herangezogen wird. (T6) |
10 ObS 403/02s | OGH | 14.01.2003 |
Vgl auch; Beis wie T6 |
10 ObS 7/06m | OGH | 24.01.2006 |
Auch; Beis wie T1 nur: Die in § 4a BPGG enthaltenen diagnosebezogenen Mindesteinstufungen schließen nicht aus, dass aufgrund der funktionsbezogenen Beurteilung ein höheres Pflegegeld zu leisten ist, wenn aufgrund weiterer Behinderungen die Voraussetzungen für eine höhere Einstufung gegeben sind. (T7) |
10 ObS 53/19w | OGH | 30.07.2019 |
Beis wie T2; Beis wie T4 |
Dokumentnummer
JJR_19990209_OGH0002_010OBS00372_97X0000_005
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