Normen
10 ObS 312/97y | OGH | 04.11.1997 |
10 ObS 208/03s | OGH | 02.12.2003 |
10 ObS 63/07y | OGH | 05.06.2007 |
Vgl; Beisatz: Die Einnahme einer gemeinsamen Jause nach einem Arbeitseinsatz durch einige Teilnehmer, die ohne eine sonstige Zwecksetzung erfolgt, die sich unmittelbar aus dem gesetzlichen oder satzungsmäßigen Zweck der Hilfsorganisation ergäbe, erfüllt nicht die Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz nach § 176 Abs 1 Z 7 lit b ASVG. (T1) |
10 ObS 153/07h | OGH | 18.12.2007 |
Vgl auch; Beisatz: Die Teilnahme eines Mitarbeiters des Roten Kreuzes an einer Dienstbesprechung zur Vorbereitung einer Besprechung mit anderen Behördenvertretern und anschließendem Grillfest steht (im Hinblick auf den satzungsmäßigen Wirkungsbereich des Roten Kreuzes) unter Unfallversicherungsschutz. (T2)<br/>Veröff: SZ 2007/203 |
10 ObS 70/12k | OGH | 05.06.2012 |
Auch |
2 Ob 74/14t | OGH | 11.09.2014 |
Vgl; Beisatz: Hier: Vertretbare Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass die Tätigkeiten der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zur Errichtung eines Verkaufsstands für einen Weihnachtsmarkt unter Unfallversicherungsschutz fallen. Daher kommt das Haftungsprivileg des § 333 ASVG zum Tragen. (T3) |
10 ObS 42/17z | OGH | 18.05.2017 |
Auch |
10 ObS 139/17i | OGH | 20.02.2018 |
Vgl auch; Beisatz: Das Entzünden eines Feuerwerks durch einen dazu beauftragten ehrenamtlichen Mitarbeiter als Abschluss einer von Betreuern der Jugendfeuerwehrgruppe geplanten öffentlichen Veranstaltung zum Empfang der Jugendfeuerwehrgruppe nach ihrer Teilnahme an einem Wettbewerb der freiwilligen Feuerwehren unter Beteiligung von Vertretern der Politik und der Feuerwehr dient als Sicherung der Jugendarbeit dem Ziel der Feuerwehren und stellt daher unter Unfallversicherungsschutz stehende Öffentlichkeitsarbeit dar. (T4)<br/> |
10 ObS 167/19k | OGH | 17.12.2019 |
Vgl; Beisatz: Hier: Vertretbare Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass die Tätigkeit als Jugendbetreuerin beim Landeswintersporttag der Feuerwehrjugend nicht unter den Unfallversicherungsschutz fällt. (T5) |
10 ObS 175/19m | OGH | 21.01.2020 |
Beisatz: Hier: Verletzung eines Mitgliedes der freiwilligen Feuerwehr bei einem Verkehrsunfall beim Zurückbringen von Helfern, welche die freiwillige Feuerwehr beim Abladen des von dieser zur Verfügung gestellten Geschirrspülers im gewerblichen Format unterstützten, fällt nicht unter den Versicherungsschutz. (T6) |
10 ObS 80/20t | OGH | 01.09.2020 |
Vgl; Beisatz: Die Teilnahme an einem Feuerwehrfest einer freiwilligen Feuerwehr eines Nachbarortes im Rahmen einer Abordnung der eigenen freiwilligen Feuerwehr steht nicht unter Unfallversicherungsschutz. (T7) |
10 ObS 96/20w | OGH | 19.01.2021 |
Beisatz: Kein Versicherungsschutz eines Teilnehmers bei einem Ausflug der Feuerwehrjugend in ein "Erlebnisbad". (T8) |
Dokumentnummer
JJR_19971104_OGH0002_010OBS00312_97Y0000_005
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