Rechtssatz
Verfassungsmäßige Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber Pensionsansprüche von der Erfüllung der Wartezeit abhängig macht, bestehen nicht.
10 ObS 166/00k | OGH | 11.07.2000 |
Vgl; Beisatz: Hier: § 234 Abs 1 Z 5 u. 6 ASVG: Dass diese neutralen Zeiten nicht wie die Beitragszeiten in der Pflichtversicherung für die Erfüllung der im § 253d Abs 1 Z 2 vorgesehenen Bruchteilsdeckung heranzuziehen sind, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19920128_OGH0002_010OBS00004_9200000_001
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