Normen
ASVG §175
10 ObS 30/91 | OGH | 12.02.1991 |
Veröff: SSV-NF 5/10 |
10 ObS 423/98y | OGH | 04.05.1999 |
Beisatz: Hier: Die Lösung des betrieblichen Zusammenhanges durch eine allein wesentliche Alkoholisierung. (T1); Beisatz: Die Nichterweislichkeit einer anspruchsvernichtenden Tatsache geht zu Lasten der Beklagten (SSV-NF 5/10 mwN). (T2) |
10 ObS 16/11t | OGH | 13.03.2012 |
Vgl auch; Beisatz: Dass unklar geblieben ist, ob eine dem betrieblichen oder eine dem privaten Bereich zuzurechnende Handlung zu dem Sturz des Klägers, der zuletzt eine betriebliche Tätigkeit verrichtet hatte, geführt hat, belastet die beklagte Partei, weil der Beweis, dass der Kläger die versicherte Tätigkeit an seinem Arbeitsplatz für eine private Tätigkeit unterbrochen oder beendet hatte, nicht erbracht wurde. (T3)<br/>Veröff: SZ 2012/31 |
10 ObS 111/17x | OGH | 13.09.2017 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19910212_OGH0002_010OBS00030_9100000_001
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