9 ObA 45/87 | OGH | 30.09.1987 |
Veröff: SZ 60/192 = JBl 1989,402 = GesRZ 1988,226 |
8 Ob 634/92 | OGH | 14.07.1993 |
Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. (T1) Veröff: ÖBA 1994,165 = ZfRV 1994,79 (Hoyer) |
6 Ob 175/98y | OGH | 29.10.1998 |
nur T1 |
2 Ob 213/04v | OGH | 04.10.2004 |
Auch |
2 Ob 238/07z | OGH | 14.02.2008 |
nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. (T2); Beisatz: Dem „Sitzrecht" unterliegen alle Fragen, welche die Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffen. (T3) |
2 Ob 238/09b | OGH | 15.09.2010 |
Auch; nur T1; Veröff: SZ 2010/110 |
4 Ob 119/11w | OGH | 19.10.2011 |
Vgl auch; Beis wie T3 |
1 Ob 70/11t | OGH | 21.07.2011 |
Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die die Vertretungsmacht betreffen. § 49 IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht. (T4) |
9 Ob 68/13k | OGH | 25.03.2014 |
Auch; Beisatz: Dem „Sitzrecht“ unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation und damit auch Fragen der wirksamen Formwandlung, der Verschmelzung und der gesellschaftsrechtlich relevanten Vermögensübertragung. (T5) |
4 Ob 30/15p | OGH | 11.08.2015 |
Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innen- und Außenverhältnis. (T6); Beis wie T3; Beis wie T5 |
5 Ob 52/22s | OGH | 25.05.2022 |
nur T4 |
Dokumentnummer
JJR_19870930_OGH0002_009OBA00045_8700000_004
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