OGH 9ObA45/87 (RS0077038)

OGH9ObA45/8730.9.1987

Rechtssatz

Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. § 49 IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht.

Personalstatut — Sitzstatut — Vollmachtsstatut — Stellvertretungsstatut

 

Normen

IPRG §10
IPRG §12
IPRG §49

9 ObA 45/87OGH30.09.1987

Veröff: SZ 60/192 = JBl 1989,402 = GesRZ 1988,226

8 Ob 634/92OGH14.07.1993

Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. (T1) Veröff: ÖBA 1994,165 = ZfRV 1994,79 (Hoyer)

6 Ob 175/98yOGH29.10.1998

nur T1

2 Ob 213/04vOGH04.10.2004

Auch

2 Ob 238/07zOGH14.02.2008

nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. (T2); Beisatz: Dem „Sitzrecht" unterliegen alle Fragen, welche die Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffen. (T3)

2 Ob 238/09bOGH15.09.2010

Auch; nur T1; Veröff: SZ 2010/110

4 Ob 119/11wOGH19.10.2011

Vgl auch; Beis wie T3

1 Ob 70/11tOGH21.07.2011

Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die die Vertretungsmacht betreffen. § 49 IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht. (T4)

9 Ob 68/13kOGH25.03.2014

Auch; Beisatz: Dem „Sitzrecht“ unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation und damit auch Fragen der wirksamen Formwandlung, der Verschmelzung und der gesellschaftsrechtlich relevanten Vermögensübertragung. (T5)

4 Ob 30/15pOGH11.08.2015

Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innen- und Außenverhältnis. (T6); Beis wie T3; Beis wie T5

5 Ob 52/22sOGH25.05.2022

nur T4

Dokumentnummer

JJR_19870930_OGH0002_009OBA00045_8700000_004

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